Anforderungen an Abfallbehandlung werden überprüft

28.05.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 82/99
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Trittin: Mehr Planungssicherheit für Kommunen

Trittin: Mehr Planungssicherheit für Kommunen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin will eine zügige Entscheidung über die künftig zulässigen technischen Verfahren für die Behandlung von Restabfällen herbeiführen. Zu diesem Zweck solle die gegenwärtig laufende Überprüfung der Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall bis zum Ende des Sommers abgeschlossen werden, erklärte Trittin heute anläßlich der Eröffnung des Kompostwerks Göttingen. Gegenstand der Überprüfung sei die Leistungsfähigkeit mechanisch-biologischer Behandlungsverfahren. "Angesichts der zahlreichen Anlagen, die in den letzten Jahren errichtet wurden, war eine umfassende Bewertung dieser Verfahren längst überfällig", stellte Trittin fest. Die Bewertung werde auf fundierter wissenschaftlicher Basis durchgeführt. Für eine abschließende Aussage zur Änderung der TA Siedlungsabfall sei es allerdings noch zu früh. Hierzu müsse das Ergebnis der Prüfungen abgewartet werden. "Unser Ziel ist es, den Kommunen, deren Abfallbehandlungskonzept noch nicht feststeht, für ihre Entscheidung so schnell wie möglich Planungssicherheit zu geben", so Trittin.

Die 1993 erlassene TA Siedlungsabfall ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes und enthält technische Anforderungen an die Verwertung, Behandlung und sonstige Entsorgung von Siedlungsabfällen (das sind u.a. Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Bauabfälle). Danach müssen die nicht weiter verwertbaren Siedlungsabfälle durch eine Vorbehandlung so stabilisiert werden, daß ihre Ablagerung auf Deponien keine negativen Folgen für die Umwelt nach sich zieht. Ausnahmen von der Pflicht zur Vorbehandlung sind nur bei einem Mangel an Kapazitäten und längstens bis 2005 zulässig. Auf Beschluß der Umweltminister des Bundes und der Länder wird gegenwärtig geprüft, ob die Standards einer langfristig umweltverträglichen Ablagerung von Abfällen auch bei einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung eingehalten werden können. Kommt diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis, so soll die TA Siedlungsabfall geändert werden, um diese Verfahren zur Behandlung von Restabfällen auch nach 2005 einsetzen zu können.

28.05.1999 | Pressemitteilung 82/99 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM518
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