Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Bundespräsident hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes am 26. August 1998 unterzeichnet und damit die Auffassung von Bundestag und Bundesregierung bestätigt, daß das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Gegen die Blockadehaltung von SPD und Grünen im Bundesrat sind nunmehr die bundesrechtlichen Voraussetzungen für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile geschaffen, die Land- und Forstwirten durch naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen entstehen. Die Ausgleichsproblematik stand im Brennpunkt jahrelanger Kontroversen zwischen Bund und Ländern und hat wegen der damit verbundenen Kosten, die nach dem Grundgesetz von den Ländern zu tragen sind, zum Scheitern einer umfassenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes geführt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der Ausgleichsregelung sind wir auf dem richtigen Weg, im Interesse des Naturschutzes und damit zugleich im Interesse der Allgemeinheit erbrachte ökologische Leistungen der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu honorieren. Nur so kann auf Dauer die Akzeptanz der ländlichen Bevölkerung für notwendige Naturschutzmaßnahmen erreicht werden. Für einen effektiven Naturschutz ist dies unverzichtbar. Denn der Naturschutz braucht die Land- und Forstwirtschaft als Partner."
Neben der zentralen Regelung des Ausgleichsanspruchs enthält das Dritte Änderungsgesetz weitere Vorschriften, die das Verhältnis von Land- und Forstwirtschaft zum Naturschutz regeln, u.a. die Verpflichtung der Naturschutzbehörden, bei notwendigen Naturschutzmaßnahmen zu prüfen, ob der Zweck auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann (Vertragsnaturschutz). Außerdem wird als neue großflächige Schutzkategorie das Biosphärenreservat eingeführt. Hiermit können Gebiete unter Schutz gestellt werden, die sich als durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägte Kulturlandschaften darstellen und daneben beispielhaft der Entwicklung naturschonender Wirtschaftsweisen dienen können.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich weise auch nochmals den Vorwurf zurück, der Bund betreibe Naturschutzpolitik auf Kosten der Länder, weil sie für die Ausgleichszahlungen an Land- und Forstwirtschaft aufkommen müssen. Die Bundesregierung förderte seit 1979 47 Naturschutzgroß- und 13 Gewässerrandstreifenprojekte mit einer Fläche von über 456.0000 ha. Hierfür wurden rund 600 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt aufgebracht."
Das Gesetz, ein Rahmengesetz, bedarf jetzt noch der Umsetzung in den Ländergesetzen, wofür den Ländern eine Frist von drei Jahren gesetzt ist.