Merkel: Klimaschutz bleibt wichtiger Schwerpunkt der EU-Umweltpolitik
Umweltqualität im Ostseeraum hat sich deutlich verbessert
Auf Einladung von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel traf heute der österreichische Umweltminister Dr. Martin Bartenstein zu einem zweitägigen Besuch in Deutschland ein. Im Mittelpunkt des Treffens, das Minister Bartenstein nach Mecklenburg-Vorpommern führt, stehen bilaterale Gespräche zu aktuellen umweltpolitischen Schwerpunktthemen der derzeitigen österreichischen und der Anfang kommenden Jahres folgenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft, darunter Maßnahmen zum Klimaschutz, zum Schutz der Ozonschicht und zur Luftreinhaltung, insbesondere im Verkehrsbereich. Darüber hinaus informierte Bundesumweltministerin Merkel ihren österreichischen Amtskollegen über die Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten im Rahmen der Initiative BALTIC 21, der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung im Ostseeraum. Während seines Besuchs wird sich der österreichische Umweltminister u.a. auch über die deutschen Naturschutzbemühungen an der Ostseeküste am Beispiel der Insel Rügen sowie über die Arbeit des Bundesamtes für Naturschutz auf der Insel Vilm informieren.
Österreich hatte am 1. Juli dieses Jahres turnusgemäß die Präsidentschaft innerhalb der Europäischen Union von Großbritannien für das zweite Halbjahr 1998 übernommen. Schwerpunkte der EU-Umweltpolitik in diesem Zeitraum stellen vor allem die Klimapolitik, die Verringerung von CO2-Emissionen bei Pkw, die Begrenzung der Emissionen bei schweren Nutzfahrzeugen, die Novellierung der Richtlinie über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sowie der Verordnung über ozonschichtgefährdende Stoffe und die Integration von Umweltgesichtspunkten in die anderen Gemeinschaftspolitiken dar. Eine Reihe dieser Themen wird unter deutscher Präsidentschaft, die am 1. Januar kommenden Jahres beginnt, weitergeführt. Ziel der bilateralen Gespräche von Bundesumweltministerin Merkel und ihres österreichischen Amtskollegen war es deshalb, sich über den aktuellen Stand in den einzelnen Themenbereichen zu informieren und mögliche Schlußfolgerungen für die Arbeit unter deutscher Präsidentschaft zu ziehen, um damit bereits langfristig die Kontinuität europäischer Umweltpolitik zu gewährleisten.
Aus deutscher Sicht stellen sich gegenwärtig folgende Themen als prioritär im Rahmen der Umweltpolitik unter deutscher Ratspräsidentschaft dar:
1. Schutz des Klimas und der Ozonschicht
Bundesumweltministerin Merkel und der österreichische Umweltminister Bartenstein begrüßten die noch unter britischer Präsidentschaft im Juni dieses Jahres getroffenen Beschlüsse zur EU-internen Lastenteilung der von der EU in Kyoto eingegangenen Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um insgesamt acht Prozent im Zeitraum 2008 bis 2012. Deutschland bringt im Rahmen dieser Lastenteilung einen Beitrag von - 21 Prozent (Österreich -13 Prozent) bei einem Ansatz, der nunmehr sechs Treibhausgase umfaßt. Damit tragen Deutschland, aber auch Österreich, einen beträchtlichen Anteil der Gesamtreduktionslast in der EU. Die Vorbereitung der EU auf weitere internationale Verhandlungen zum Klimaschutz gehört zu den Schwerpunkten sowohl der österreichischen als auch der deutschen Ratspräsidentschaft. So wird während der österreichischen Präsidentschaft die 4. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention vom 2. bis 13. November dieses Jahres in Buenos Aires stattfinden. Deutschland und die EU-Partner werden sich dafür einsetzen, daß auf dieser Konferenz ein konkretes Arbeitsprogramm für die weitere Ausgestaltung der im Kyoto-Protokoll nicht abschließend geregelten Bereiche verabschiedet und erste Entscheidungen zu wichtigen Grundprinzipien getroffen werden. Dies gilt u.a. für die Schaffung eines Systems der Erfolgskontrolle einschließlich bindender Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung von Verpflichtungen zum Klimaschutz, aber auch für die sogenannten flexiblen Instrumente des Protokolls - den Emissionshandel, die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten (Joint implementation) und den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung. Diese flexiblen Instrumente erlauben nach in weiteren Verhandlungen noch festzulegenden Regeln die Anrechnung von im Ausland erzielten Treibhausgasemissionen auf die jeweilige nationale Verpflichtung. Zentrale Forderung der EU ist es, die Nutzung dieser Instrumente zu begrenzen. Ziel ist es, daß zur Erfüllung der Verpflichtungen in den Industrieländern auch nationale Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Reduktionsziel der Industrieländer zu erreichen.
In der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft werden die Sitzungen der Nebenorgane der Klimarahmenkonvention vom 31. 05. bis 11. 06. 1999 in Bonn stattfinden. Dort wird sich die deutsche Präsidentschaft gemeinsam mit den EU-Partnern für die rasche Umsetzung der in Buenos Aires getroffenen Beschlüsse einsetzen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit meinem österreichischen Amtskollegen und den übrigen Partnern in der EU besteht Übereinstimmung in der Forderung, eine zahlenmäßige Obergrenze festzulegen, inwieweit die flexiblen Instrumente für die nationale Erfüllung der Verpflichtungen von Kyoto genutzt werden können. Sie soll sicherstellen, daß in den einzelnen Industrieländern nationale Klimaschutzmaßnahmen den wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Begrenzungs- und Reduktionsziele erbringen. Ich unterstütze nachdrücklich das Ziel der amtierenden Präsidentschaft, auf dem bevorstehenden EU-Umwelt-ministerrat im Oktober diese Forderung in konkrete Zahlen zu fassen, um unsere Verhandlungsposition für Buenos Aires weiter zu stärken. Wir müssen aber auch EU-intern endlich zu Entscheidungen über weitere konkrete gemeinschaftsweite Maßnahmen kommen, um sicherzustellen, daß wir die international eingegangenen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten erfüllen. Deshalb drängen wir darauf, noch während der österreichischen Präsidentschaft ein Arbeitsprogramm für die Fortentwicklung der gemeinschaftsinternen Klimaschutzstrategie festzulegen. Deutschland wird sich während seiner Präsidentschaft vor allem in den Bereichen Verbesserung der Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen einsetzen."
Auch den Schutz der Ozonschicht in Europa wollen Österreich und Deutschland im Rahmen ihrer Präsidentschaften weiter voranbringen. Am 1. Juli dieses Jahres hatte die Kommission dazu einen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung des Rates über die Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, vorgelegt. Ziel der Novelle ist es u.a. die Einstellung der Produktion von Methylbromid verbindlich festzulegen, in einem Stufenplan alle Verwendungen von H-FCKW zu verbieten und ab dem Jahr 2 000 die Verwendung und den Verkauf aller vollhalogenierten FCKW zu untersagen. Ein endgültiger Ratsbeschluß dazu wird erst unter deutscher Präsidentschaft erwartet. Aus deutscher Sicht sind zum Teil frühere Ausstiegsfristen als die im Vorschlag enthaltenen möglich und in der Bundesrepublik bereits Pflicht (u.a. Verwendung von R 22 als Kältemittel). Deutschland wird sich bemühen, daß seine nationalen Ausstiegsfristen in die Novelle Eingang finden.
2. Luftreinhaltung
Neben der weiteren Umsetzung der EU-Strategien zur Verringerung der Vorläufersubstanzen für bodennahes Ozon sowie zur Begrenzung der Emissionen vor allem aus dem industriellen Bereich, die zu einer Versauerung der Böden beitragen, stehen vor allem Maßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehrsbereich im Vordergrund. Bundesumweltministerin Merkel und ihr österreichischer Amtskollege begrüßten die Ende Juni erfolgte Einigung zwischen Europa-Parlament und Rat der Europäischen Union über die künftigen Kraftstoffqualitäten sowie die Abgasgrenzwerte für Pkw. Damit wird die Verbesserung der Luftqualität in Europa deutlich vorangebracht und die Industrie erhält klare Vorgaben für ihre weitere Entwicklung. Beide Minister unterstrichen, daß es nun darauf ankommt, bei Motorrädern und Lkw ähnliche Fortschritte zu erzielen. Die Beratungen über einen Vorschlag der Kommission zur weiteren Absenkung der Abgasgrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge wurden bereits aufgenommen. Deutschland legt dabei großen Wert darauf, daß neben der Festlegung schärferer Abgasgrenzwerte ab dem Jahr 2000 auch anspruchsvolle Grenzwerte für die Einstufung von Fahrzeugen als besonders schadstoffarm erfolgen (Extra Low Emission Vehicles). Darüber hinaus hält es Deutschland für erforderlich, im Richtlinienvorschlag konkrete Aussagen über eine weitere Absenkungsstufe ab dem Jahr 2005 (EURO IV) aufzunehmen, um der europäischen Automobilindustrie frühzeitig Klarheit über die zu erwartenden Anforderungen zu verschaffen. Noch unter österreichischer Präsidentschaft soll dazu ein gemeinsamer Standpunkt beschlossen werden, der Grundlage für das weitere Vorgehen unter deutscher Präsidentschaft sein kann.
Darüber hinaus ist vorgesehen, unter österreichischer Präsidentschaft die Beratungen über die Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen bei Pkw, über den Kommissionsvorschlag für ein CO2-Monitoring bei Pkw und eine Verbrauchskennzeichnung für Pkw abzuschließen.
Des weiteren strebt Deutschland während seiner Präsidentschaft an, die Novellierung der EU-Richtlinie über die Begrenzung der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen weiter voranzubringen. Die geltende Richtlinie legt je nach Größe der Anlagen und der Art der genutzten Brennstoffe unterschiedliche Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen fest (für Schwefeldioxid, Stickoxide und Staub). Der Vorschlag zur Novellierung enthält jedoch keine Vorschriften über einheitliche Emissionsgrenzwerte für bestehende Großfeuerungsanlagen. Aus diesem Grund hält Deutschland den bisherigen Ansatz der Novellierung, der sich ausschließlich auf die Verschärfung von Grenzwerten für Neuanlagen beschränkt, noch für unzureichend.
3. Novellierung der EU-Öko-Audit-Verordnung
Deutschland wird während seiner Präsidentschaft die Neufassung der Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einer gemeinschaftlichen Öko-Audit-Regelung anstreben. Dies geschieht vor dem Hintergrund, daß sich das freiwillige Öko-Audit als Instrument zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in der Bundesrepublik bewährt hat. Weit über
1.500 Standorte haben sich bisher in Deutschland registrieren lassen. Nach den guten Erfahrungen hat die Bundesregierung Anfang dieses Jahres die bisherige Beschränkung auf die gewerbliche Wirtschaft aufgehoben und auch Handel, Dienstleistungsunternehmen und kommunalen öffentlichen Verwaltungen die Möglichkeit eröffnet, am Öko-Audit teilzunehmen. Die flächendeckende Ausdehnung des freiwilligen Öko-Audits sollte aus deutscher Sicht in die Verordnung aufgenommen werden, um europaweit den Unternehmen gleiche Wettbewerbschancen zu bieten und zugleich die Einführung betrieblicher Umweltmanagementsysteme weiter zu fördern.
Gentechnik
In diesem Bereich steht derzeit die Novelle der Richtlinie aus dem Jahre 1990 über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt an. Sie regelt insbesondere das Genehmigungsverfahren für die absichtliche Freisetzung von genetisch veränderten Organismen und für das Inverkehrbringen von Produkten, die genetisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen. Deutschland begrüßt grundsätzlich diese Initiative, sieht jedoch nicht, daß das Ziel der Novelle, die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Entbürokratisierung und größerer Flexibilität, mit den derzeitigen Vorschlägen zu erreichen ist. Unterstützt werden die Vorschläge zur Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Risikobewertung, eines Mehrstaatenverfahrens und eines vereinfachen Verfahrens für das Inverkehrbringen bestimmter gentechnisch veränderter Organismen. Zur Novelle dieser Richtlinie soll der Rat nach österreichischer Planung noch im Dezember einen gemeinsamen Standpunkt verabschieden, so daß die Beratungen unter deutscher Präsidentschaft auf dieser Grundlage weitergeführt werden können.
5. Integration von Umweltaspekten in die anderen Gemeinschaftspolitiken
Mit dem Ende dieses Jahres voraussichtlich in Kraft tretenden Vertrag von Amsterdam wird die Verpflichtung der anderen Gemeinschaftspolitiken, Umwelterfordernisse bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen zu berücksichtigen, verstärkt. Der Europäische Rat in Cardiff im Juni hat dies zum Anlaß genommen, die Verantwortung der für die verschiedenen Politikbereiche federführenden Ministerräte für die Entwicklung von Strategien zur Umsetzung dieser Forderung des EG-Vertrages zu betonen. Schon beim Europäischen Rat in Wien im Dezember wollen sich die Staats- und Regierungschefs mit Fortschrittsberichten aus den Bereichen Energie-, Agrar- und Verkehrspolitik befassen. Die Umweltminister der vier Mitgliedsstaaten, die 1998 und 1999 die EU-Präsidentschaft innehaben (Großbritannien, Österreich, Deutschland, Finnland) haben vereinbart, in enger Abstimmung untereinander und mit der Kommission, ihre Präsidentschaften zu nutzen, um gemeinsam mit den Fachministerräten konkrete Lösungen für eine frühzeitige Einbeziehung von Umweltaspekten zu entwickeln. Bundesumweltministerin Merkel sieht auch für die deutsche Präsidentschaft die Fortführung der Arbeiten in den Bereichen Verkehr und Umwelt sowie Energie und Umwelt als Schwerpunkte, insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Beiträge der Energie- und Verkehrspolitik zum Klimaschutz. Im Rahmen eines informelle Ministertreffens im Mai 1999 sollen nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt der Integration des Umweltschutzes in andere Politiken Fragen des produktbezogenen Umweltschutzes erörtert werden. Dabei soll es u.a. um die Integration von Umweltaspekten in die europäische Normung, Möglichkeiten zur Verringerung des Ressourcenverbrauchs, die Umsetzung einer umfassenden Produktverantwortung, Umwelt und Handel sowie die Frage geeigneter Instrumente (Selbstverpflichtungen, Kennzeichnung) gehen.
Zusammenarbeit im Ostseeraum
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel informierte im Rahmen ihrer Gespräche mit dem österreichischen Umweltminister Dr. Bartenstein über die Zusammenarbeit im Ostseeraum und den Prozeß der Agenda 21 für den Ostseeraum (Baltic 21). Diese Agenda wurde während des Treffens der Außenminister der Ostseeanrainerstaaten am 22./23. Juni dieses Jahres beschlossen und stellt die weltweit erste regionale Agenda 21 zur Umsetzung des in Rio beschlossenen Leitbildes der nachhaltigen, d.h. dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung dar. Sie soll die bestehende Umweltschutzzusammenarbeit im Ostseeraum (u.a. Helsinki-Kommission) ergänzen und insbesondere die Integration des Umweltschutzes in die Politikbereiche Energie, Fischerei, Forstwirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr und Raumordnung verbessern. Dazu stehen im Mittelpunkt der Agenda rund 30 Aktionen in verschiedenen Bereichen. Der Zeithorizont der Agenda reicht bis 2030. An der Erarbeitung von Baltic 21 waren neben den Ostseeanrainerstaaten auch Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Organisationen wie die Europäische Union und internationale Finanzierungsorganisationen beteiligt.
Bundesumweltministerin Merkel verwies in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Zusammenarbeit im Ostseeraum, die u.a. zu einer Verbesserung der Umweltqualität in den vergangenen Jahren geführt hat. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind seit 1990 mehr als 40 größere Kläranlagen mit einer Kapazität von insgesamt mehr als 1,2 Millionen Einwohnerwerten errichtet worden. Eine Reihe von Sanierungsschwerpunkten, die das Ostsee-Aktionsprogramm von 1992 als "hot spots" aufgeführt hat, konnten bereits von der Liste gestrichen werden - darunter die kommunalen Kläranlagen in Greifswald, Rostock und Stralsund. Dies hat u.a. dazu geführt, daß die Schadstoffeinträge in die Ostsee in den letzten Jahren erkennbar, aber noch nicht in befriedigendem Maße reduziert werden konnten. Gerade in den osteuropäischen Anliegerstaaten besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf. Im Rahmen des Beitrittsprozesses dieser Staaten wird sich die Situation schrittweise weiter verbessern.
So ergibt sich für die Gewässerqualität der Ostsee derzeit folgendes Bild:
- die von Deutschland ausgehenden Phosporeinträge haben sich seit 1988 halbiert, in den anderen Ländern liegt die Reduzierung nicht ganz so hoch
- die Badegewässerqualität hat sich - nicht zuletzt durch die neuen bzw. ertüchtigten Kläranlagen- in nahezu allen Küstenabschnitten weiter verbessert
- die Konzentrationen von Cadmium und Kupfer sind stark rückläufig - ebenso bei persistenten organischen Verbindungen (wie PCB, Lindan, DDT)
- kein durchgehender Trend ist bei Stickstoff erkennbar: Während die Einträge aus Flüssen offenbar zurückgehen, nehmen die - größtenteils verkehrsbedingten - Einträge durch die Luft zu. Deshalb sieht es Deutschland als vordringlich an, auf europäischer Ebene die Luftreinhaltung im Verkehrsbereich möglichst rasch voranzubringen.