Bundesaufsichtliche Weisung zur Durchführung einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Biblis Block B

25.08.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 124/98 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das hessische Umweltministerium heute angewiesen, unverzüglich eine Periodische Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Biblis, Block B, nach den für diese Prüfungen bestehenden bundeseinheitlichen Leitfäden einzuleiten.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen werden bei den deutschen Kernkraftwerken unabhängig von einem konkreten Anlaß in Abständen von etwa 10 Jahren ergänzend zu den laufenden Prüfungen im Rahmen der ständigen staatlichen Aufsicht durchgeführt. Zweck der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen ist es, zusätzlich zur laufenden Aufsicht den Sicherheitsstatus umfassend zu erheben und gegebenenfalls eine Beurteilungsgrundlage für die Notwendigkeit oder Dringlichkeit von Sicherheitsverbesserungen zu schaffen. Zur Durchführung der Überprüfungen hat das Bundesumweltministerium den Ländern am 1. September 1997 nach Erarbeitung und Abstimmung in den zuständigen Bund-Länder-Gremien bundeseinheitliche Leitfäden vorgegeben.

Das hessische Umweltministerium hatte Anfang des Jahres eine nachträgliche Auflage zur anstehenden Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Biblis, Block B erlassen, die wesentlich hinter den nach den bundeseinheitlichen Leitfäden erforderlichen Prüfungen zurückgeblieben wäre. Das Bundesumweltministerium mußte daher mit einer verfahrensleitenden Weisung vom März 1998 die Durchführung dieser ungeeigneten Prüfung suspendieren.

Da das hessische Umweltministerium auch nach ausführlicher Erörterung der Sachlage gleichwohl an seiner Auflage festgehalten hat, ist eine Weisung zur Einleitung der Periodischen Sicherheitsüberprüfung nach den bundeseinheitlichen Leitfäden unvermeidlich geworden, um sicherzustellen, daß auch die Periodische Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Biblis, Block B, nach den bundesweit solchen Überprüfungen zugrundegelegten Maßstäben durchgeführt wird.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Periodische Sicherheitsüberprüfungen und die durch sie zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse über Verbesserungsmöglichkeiten sind eine wichtige Grundlage für das bei uns verwirklichte hohe Sicherheitsniveau der Kernkraftwerke. Es ist bedauerlich, daß das hessische Umweltministerium durch Weisung angehalten werden mußte, das Kernkraftwerk Biblis, Block B, einer Überprüfung mit dem erforderlichen Tiefgang zu unterziehen. Offenbar räumt das hessische Umweltministerium aber politischen Interessen einen höheren Stellenwert ein als der Sicherheit von Kernkraftwerken. Notwendig ist eine umfassende Sicherheitsüberprüfung und kein Schnellschuß von der hessischen Landtagswahl."

25.08.1998 | Pressemitteilung 124/98 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM509
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