Bioabfallverordnung verabschiedet

24.08.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 123/98 S
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute der Bioabfallverordnung endgültig zugestimmt und die Änderungswünsche des Bundesrates vom 10. Juli 1998 gebilligt. Damit ist nunmehr der Weg frei für ein baldiges Inkrafttreten der Bioabfallverordnung. Das Bundesumweltministerium wird eine rasche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt herbeiführen, damit die Verordnung am 1. Oktober 1998 rechtswirksam werden kann.

Gegenwärtig werden jährlich fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle (Küchenabfälle, Grünschnitt) in etwa 500 Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Qualitätskompost verarbeitet. Innerhalb weniger Jahre hat sich hierbei die Anlagenkapazität mehr als verzehnfacht. In Kompostierungsanlagen finden mittlerweile mehr als 4000 Personen Beschäftigung. Je Bundesbürger werden durchschnittlich bereits mehr als 60 kg Bioabfälle pro Jahr erfaßt und nach Kompostierung als Düngemittel verwertet. Bundesweit wird das gesamte Potential an Bioabfällen auf 10 bis 12 Millionen Tonnen jährlich geschätzt.

Mit der Bioabfallverordnung trägt die Bundesregierung dem starken Anstieg der Einsammlung von Bioabfällen und der Verwertung dieser Materialien als Dünger Rechnung. Durch die Bioabfallverordnung erhält insbesondere die Landwirtschaft eine erheblich höhere Rechtssicherheit bei der Verwertung von Komposten aus Bioabfällen und die Gewähr dafür, daß nur Materialien mit sehr niedrigen Schadstoffgehalten zum Einsatz kommen. Die Verordnung schafft überdies die für Kommunen und Anlagenbetreiber erforderliche Planungssicherheit, so daß von einem weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Bioabfallkompostierung und -vergärung ausgegangen werden kann.

Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung sind:

  • Die Verordnung enthält strenge Schadstoff-Grenzwerte, die bei der Abgabe von Komposten oder anderen Bioabfällen (z. B. Gärrückständen) zu beachten sind.
  • Die Verordnung sieht in bestimmten Fällen Pflichten zur Untersuchung der Aufbringungsflächen vor. Auf Böden, die bereits stärker durch Schadstoffe belastet sind, dürfen Bioabfälle nicht aufgebracht werden.
  • Die Verordnung gilt nicht für die "Eigenverwertung". Die Verwertung selbsterzeugter Bioabfälle auf betriebseigenen Flächen sowie die durch private Haushalte oder Kleingärtner (Schrebergärtner) durchgeführte Eigenkompostierung ist somit von den Vorgaben der Verordnung ausgenommen.
  • Schadstoffuntersuchungen müssen im Regelfall mindestens im vierteljährlichen Abstand erfolgen oder je 2000 Tonnen eingesetzter Bioabfälle durchgeführt werden. Die zuständige Behörde kann zudem Untersuchungen auf andere Schadstoffe als Schwermetalle vorschreiben, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Schadstoffbelastungen vorliegen.
  • Daneben wird es zukünftig zur Pflicht gemacht, daß der Anwender von Bioabfällen und Komposten umfassend über Herkunft und Eigenschaften der Materialien informiert wird.

Die Verordnung enthält eine entgegen den Vorstellungen der Bundesregierung vom Bundesrat beschlossene Einschränkung zur Verwertung biologisch abbaubarer Kunststoffe. Dieser Beschluß war von den betroffenen Kreisen dahingehend interpretiert worden, daß für biologisch abbaubare Kunststoffe, die teilweise oder vollständig aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden, zukünftig ein generelles Verbot zur Verwertung auf Flächen gilt. Dies trifft jedoch so nicht zu. Auch für diese Materialien verbleiben - wenn auch eingeschränkte - Verwertungsmöglichkeiten auf landwirtschaftlichen und sonstigen Flächen. Das Bundesumweltministerium wurde vom Bundeskabinett beauftragt, kurzfristig eine Novelle der Verordnung dem Bundesrat vorzulegen, mit der die wissenschaftlich nicht gerechtfertigten Beschränkungen von biologisch abbaubaren Werkstoffen beseitigt und statt dessen deren weitere Entwicklung gefördert werden.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße, daß nach den überaus langwierigen Beratungen im Bundesrat die Bioabfallverordnung nunmehr in Kraft treten kann. Ich erwarte, daß die bereits hohe Bereitschaft der Landwirtschaft und des Gartenbaus zur Verwertung von Bioabfallkomposten noch gesteigert werden kann. Dabei gilt allerdings ganz eindeutig das Prinzip, daß Qualität Vorrang vor Quantität hat. An die Bürger appelliere ich daher, auch weiterhin die Biotonne konsequent nur mit geeigneten Bioabfällen zu beschicken, um den Eintrag von Fremdstoffen und Schadstoffen in den Kompost zu verhindern. Nur so kann eine funktionierende Kreislaufwirtschaft erhalten und ausgebaut werden."

24.08.1998 | Pressemitteilung 123/98 S | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM508
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