Bundesumweltministerium weist Vorwürfe der Grünen und von Greenpeace zur Sicherheit deutscher Kernkraftwerke zurück

18.08.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 119/98 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Bundesumweltministerium weist Vorwürfe der Grünen und von Greenpeace zur Sicherheit deutscher Kernkraftwerke zurück

Das Bundesumweltministerium weist die heute von den Grünen und Greenpeace veröffentlichten Vorwürfe zur Sicherheit deutscher Kernkraftwerke mit aller Deutlichkeit zurück. Die Sicherheit deutscher Kernkraftwerke wird weder durch ihr Alter, wie Greenpeace meint, noch, wie die Grünen behaupten, aufgrund der Liberalisierung des Strommarktes und des damit verbundenen Kostendrucks in Frage gestellt. Sie wird auch durch die Aufsichtsbehörden der Länder sowie die Bundesaufsicht gewährleistet. Vielmehr belegt der in der vergangenen Woche vorgelegte erste Bericht der Bundesregierung zum völkerrechtlichen Übereinkommen über nukleare Sicherheit in aller Ausführlichkeit, daß das Sicherheitsniveau der kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik einen auch im internationalen Vergleich hohen Standard besitzt, der in den vergangenen Jahren systematisch immer weiter verbessert wurde. Dies läßt sich u.a. auch daran ablesen, daß die Zahl der meldepflichtigen Ereignisse in den vergangenen zehn Jahren auf die Hälfte zurückgegangen ist, die bis auf ganz wenige Ausnahmen keine sicherheitstechnische Bedeutung hatten. Seit 1991 hat sich entsprechend der international gültigen Bewertungsskala nur ein einziger Störfall (INES-Stufe 2) Anfang Juni dieses Jahres im Kernkraftwerk Unterweser ereignet, der aber nur von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung war. Die Öffentlichkeit ist mehrfach durch den Betreiber und die für die Atomaufsicht zuständige Landesbehörde über den Vorfall unterrichtet worden.

18.08.1998 | Pressemitteilung 119/98 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM505
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