Das Bundesumweltministerium fördert auch im kommenden Jahr Klimaschutzprojekte in Kommunen. Nach der novellierten Richtlinie wird die Förderung sogar noch weiter ausgebaut. Interessierte Kommunen, kulturelle oder soziale Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft sind, können von Beginn des neuen Jahres an Anträge einreichen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen hat das Bundesumweltministerium in den vergangenen Jahren bereits über 2000 kommunale Klimaschutzprojekte unterstützt. Das bisherige Förderspektrum umfasst die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie von Einzelmaßnahmen zur Umsetzung dieser Konzepte, die Finanzierung von Klimaschutzmanagern und die Anwendung innovativer Technologien in der Stromnutzung. Mit der neuen Richtlinie werden insbesondere die Unterstützung für kommunale Klimaschutzmanager sowie die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut.
Alleine im Jahr 2011 wurden über 1400 Anträge eingereicht. Besonders stark nachgefragt wurde die Förderung des Austauschs herkömmlicher Leuchtmittel in der Außen- und Straßenbeleuchtung gegen energieeffiziente LED-Leuchten. Diese Förderung wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt, die Förderquote wurde an die in den letzten Monaten zu beobachtenden Preissenkungen für LED-Produkte angepasst.
Anträge nach der novellierten Kommunalrichtlinie können von Beginn des neuen Jahres an bis zum 31. März 2012 beim "Projektträger Jülich", der mit der Durchführung des Programms beauftragt ist, eingereicht werden.