Neue TA Lärm kann nun in Kraft treten

11.08.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 117/98 S
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Überzeugende Bilanz der Bundesregierung bei der Lärmbekämpfung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegte Neufassung der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm" nach Beteiligung des Bundesrats abschließend beschlossen. Die Novelle kann nun am 1. November 1998 in Kraft treten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der grundlegenden Modernisierung des zentralen staatlichen Regelwerks zur Lärmbeurteilung konnte eine jahrelange, schwierige Fachdebatte nunmehr zu ihrem erfolgreichen Abschluß gebracht werden. Dieser Erfolg fügt sich ein in eine Bilanz der Lärmbekämpfungspolitik der Bundesregierung, die sich sehen lassen kann. In allen Bereichen der Lärmbekämpfung konnten in dieser Legislaturperiode substantielle Fortschritte erreicht werden.

Die TA Lärm konkretisiert grundlegend die Anforderungen des Immissionsschutzrechts zum Gewerbelärm. Ihr Anwendungsbereich erfaßt mit nur wenigen Ausnahmen praktisch jede Form gewerblicher und industrieller Tätigkeit, von der Geräusche ausgehen. Die in ihr festgelegten Immissionsrichtwerte und Beurteilungsverfahren werden darüber hinaus auch auf die Lärmbewertung in anderen Bereichen, bis hin zur Beurteilung lärmbezogener Nachbarschaftsprobleme haben. Die Novelle ist daher für die Praxis der Lärmbekämpfung in Deutschland von zentraler Bedeutung.

Die neue TA Lärm orientiert sich inhaltlich am neuesten Stand der Rechts- und Verwaltungspraxis, wie er sich unter der Anwendung der Vorgängervorschrift aus dem Jahre 1968 und zahlreicher ergänzend herangezogener Regelwerke entwickelt hat. Die wichtigsten Fortentwicklungen gegenüber der bisherigen TA Lärm sind dabei

  • die bisherige TA Lärm erfaßte unmittelbar nur diejenigen Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Die neue TA Lärm bezieht jetzt auch die nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen ein, die schon von ihrer Zahl her eigentlich den Schwerpunkt der Gewerbelärmproblematik bilden und verwirklicht so ein abgestimmtes Gesamtkonzept zum Gewerbelärm
  • Die bisherige TA Lärm bewertete allein die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Geräuschbelastung. Die neue TA Lärm dagegen berücksichtigt - ohne Änderung der Immissionsrichtwerte - zusätzlich die eventuell von anderen Anlagen ausgehende Vorbelastung und vergleicht dann die in der betroffenen Nachbarschaft entstehende Gesamtbelastung mit dem Immissionsrichtwert. Zugleich wurde der Schutz gegen laute Einzelereignisse verbessert.
  • Die in der TA Lärm von 1968 angegebenen Ermittlungs- und Bewertungsverfahren sind inzwischen weiterentwickelt worden und konnten nur noch in modifizierter Form angewendet werden. Die Meß- und Bewertungsverfahren der neuen TA Lärm berücksichtigen jetzt den neuesten Stand der Technik. Die Prognoseverfahren, nach denen die Lärmimmissionen einer geplanten Anlage berechnet werden, wurden verbindlich festgelegt und tragen insbesondere den internationalen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Für den Lärmschutz waren die letzten Jahre in allen Bereichen der Lärmbekämpfung sehr erfolgreich. Als deutliche Verbesserung im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrslärms möchte ich den Erlaß der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV), die deutliche Verschärfung der Geräuschgrenzwerte für neue Pkw, Lkw und Busse und die erfolgreiche Verabschiedung der neuen Motorradrichtlinie auf EU-Ebene nennen.

Auch im Bereich der Fluglärmbekämpfung konnten mit der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung unter anderem die verbesserte Mindestflughöhenregelung bei Sichtflug und die stufenweise Ausmusterung lauter Verkehrsflugzeuge, die den derzeit strengsten Lärmschutzanforderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation nicht entsprechen, erreicht werden. Ferner stehen hier auf der Habenseite das im vergangenen Jahr verabschiedete Konzept Luftverkehr und Umwelt, das sich intensiv auch dem Lärmaspekt widmet sowie die erstmalige Festlegung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmgesetz für sieben Verkehrsflughäfen und zwei militärischen Flugplätzen.

Im Bereich des Gewerbelärms und der Maschinen und Geräte sind - neben der Novellierung der TA Lärm - etwa die Dritte Verordnung zur Änderung der Baumaschinenlärm-Verordnung (15. BImSchV) vom März 1996 sowie der Erlaß der Wassermotorräder-Verordnung zu nennen.

Die Lärmbekämpfung wird auch in der nächsten Legislaturperiode einen Schwerpunkt in der Umweltpolitik der Bundesregierung bilden. Dies haben nicht zuletzt die Erörterungen des von mir in dieser Legislaturperiode eingeleiteten Diskussionsprozesses "Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung" gezeigt, in der insbesondere auch der gesundheitliche Aspekt dauerhafter Lärmbelastung eine erhebliche Rolle gespielt hat. In dem von mir im Frühjahr vorgelegten Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms sind daher auch umfangreiche weitere Maßnahmenvorschläge zur Lärmbekämpfung enthalten."

11.08.1998 | Pressemitteilung 117/98 S | Lärm
https://www.bmuv.de/PM502
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