BMU: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Umlage ergibt kein realistisches Bild

16.11.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 140/11
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Fakten zur Berechnung und zur Prognose der EEG-Umlage

Fakten zur Berechnung und zur Prognose der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wird in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen. Die von den Übertragungsnetzbetreibern gestern vorgelegte Prognose eines möglichen Anstiegs zwischen 3,66 und 4,74 ct/kWh liegt an der obersten Grenze der zugrunde gelegten Berechnungen und rechnet bestimmte unklare Sonderfaktoren, wie eine Liquiditätsreserve, ein. Im Ergebnis ergibt sich ein schiefes Bild. Dies wird auch durch einen Rückblick auf das Vorjahr bestätigt: 2010 hatten die ÜNB für das Jahr 2012 eine Umlage zwischen 3,4 und 4,4 ct/kWh prognostiziert. Die tatsächliche Entwicklung - 3,59 ct/kWh - lag dann am unteren Rand der Prognose.

Die oberen Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber legen außerdem einen Anstieg der EEG-Strommenge auf 144 TWh in 2013 zugrunde - rund 80 Prozent mehr als 2010. Ein solches Szenario ist aus Sicht des BMU äußerst unwahrscheinlich. Ein anderes realistisches Szenario geht dagegen von einem Anstieg von rund 100 TWh in 2011 auf ca. 125 TWh bis 2013 aus.

Außerdem ist unklar, ob weiterhin eine Liquiditätsreserve nötig ist. Nach Einschätzung des BMU dürfte der EEG-Kontoverlauf deutlich positiver verlaufen als jetzt prognostiziert.

Festzuhalten bleibt: Die mehrfachen Einschnitte bei der Photovoltaikförderung und die Einführung des „atmenden Deckels“ waren richtig, weil damit der steile Anstieg der Umlage in den Jahren 2010 und 2011 gebremst wurde. Selbstverständlich wird die Bundesregierung die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter sorgfältig beobachten und gegebenenfalls nachsteuern. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes tritt am 1.1.2012 in Kraft. Sie nimmt die richtigen Weichenstellungen vor, um die Umlage stabil zu halten. Zweck des EEG ist die Markteinführung und keine Dauersubvention. Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, für den Ausbau der erneuerbaren Energien einen Beitrag zu leisten, müssen wir die Kosten im Griff behalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden vom Ausbau der erneuerbaren Energien und von der Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch profitieren.

16.11.2011 | Pressemitteilung Nr. 140/11 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM4993
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