Am 11.10.2011 treffen sich die Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager aus inzwischen über 60 klimaaktiven Kommunen Deutschlands in Osnabrück. Osnabrück gehört zu den Vorreitern im kommunalen Klimaschutz. Sowohl die Stadt als auch der Landkreis Osnabrück wollen ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent reduzieren und haben dazu einen Antrag im Rahmen des Förderschwerpunkts "Masterplan 100% Klimaschutz" bei Bundesumweltministerium gestellt.
"Mit diesem Ziel spiegeln die Masterplan-Kommunen die deutschen Klimaschutzziele wider und werden als Leuchttürme für den kommunalen Klimaschutz agieren", lobt Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Engagement.
Das Vernetzungstreffen der Klimaschutzmanager fällt zeitlich mit der Bewilligung des 2000. vom Bundesumweltministeriums geförderten Klimaschutzvorhabens seit dem Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2008 zusammen: Dank der Förderung aus dem BMU wird der Landkreis Nienburg/Weser für drei Jahre einen Klimaschutzmanager einstellen.
Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen (kurz: Kommunalrichtlinie) der Nationalen Klimaschutzinitiative stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen Mittel für die zusätzliche Einstellung einer Fachkraft innerhalb der Verwaltung für alle Belange rund um den Klimaschutz zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin ist die Verabschiedung eines Klimaschutzkonzepts, das klare Ziele für die Klimaschutzpolitik der Kommune vorgibt und Umsetzungsmaßnahmen für konkrete Treibhausgasreduktionen und Energieeffizienz beinhaltet. Aufgabe der Klimaschutzmanager ist es, Akteure für den Klimaschutz zu gewinnen, Dialogprozesse zu initiieren, Umsetzungserfolge zu überprüfen und zu kommunizieren sowie Defizite und Hemmnisse zu erkennen und auszuräumen.
Das kommende Antragsfenster der Kommunalrichtlinie ist wieder ab dem 01.01 -31.03.2012 geöffnet. Die für diesen Zeitraum gültigen Förderbedingungen werden im Rahmen der novellierten Richtlinie voraussichtlich im November bekanntgeben.