Informationen zur Versachlichung der Debatte um Biokraftstoffe

30.08.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 109/11
Thema: Themenliste Elektromobilität
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Erklärung des Bundesumweltministeriums

Zum Thema Erfüllbarkeit der Biokraftstoffquote erklärt das Bundesumweltministerium:

  1. Eine Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Sie ist in den vergangenen Jahren stets übererfüllt worden. Sie lag bereits im Jahr 2010, als E 10 noch nicht auf dem Markt war, bei 6,25 Prozent, und war damit genau so hoch wie in diesem Jahr.
  2. Anzeichen dafür, dass die Quote in diesem Jahr anders als in den Vorjahren nicht erfüllt werden könnte, bestehen nicht.
  3. Der Absatz der Biokraftstoffsorten muss bis zum 15. April des Folgejahres beim Zoll gemeldet werden, der eine erste Auswertung bis etwa Mitte Mai vornimmt. Die Abrechnung erfolgt also erst in rund 9 Monaten. Es ist deshalb nicht akzeptabel und entbehrt jeder Grundlage, schon jetzt damit zu drohen, mögliche Strafzahlungen auf den Verbraucher umzulegen oder dieses bereits zu tun.
  4. Die Möglichkeit, E 10 anzubieten, erfolgt in Umsetzung der EU-Kraftstoffrichtlinie aus dem Jahr 2009. Der Rechtsgrund für die Einführung liegt also im europäischen Recht. Aber sowohl das europäische Recht als auch die nationale Umsetzung ermöglichen es lediglich, E 10 einzuführen, niemand wird dazu verpflichtet.
  5. Die Biokraftstoffquote, die zwischen 2010 und 2014 konstant bei 6,25 Prozent liegt, wurde im Jahr 2006 von der Großen Koalition beschlossen, um die europäischen Vorgaben und Ziele zur Steigerung des Absatzes von Biokraftstoffen zu erreichen.
  6. Für die Erfüllung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören E 5 (5 Prozent Biokraftstoff) und Diesel (7 Prozent Biokraftstoff). Auch reiner Biodiesel (B100) für LKWs und Biogas für Gasfahrzeuge können angerechnet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Übererfüllung der Quote aus den Vorjahren zu übertragen. Im Jahr 2010, als E 10 noch nicht angeboten wurde, wurde die Quote übererfüllt. Für das Jahr 2011 stehen Rückstellungen nach Angaben der zuständigen Behörde wieder in erheblichem Umfang zur Verfügung.

Das Bundesumweltministerium bleibt mit den Branchen und den Verbraucherverbänden im Gespräch, um Erfahrungen auszutauschen und um deutlich zu machen, dass es viele Möglichkeiten, gibt, um Biokraftstoffe entsprechend den Quotenvorgaben, aber auch entsprechend den strengen Nachhaltigkeitskriterien anzubieten - und zwar zum Nutzen des Verbrauchers.

Weitere Informationen

www.bmub.bund.de/
biokraftstoffe 

30.08.2011 | Pressemitteilung Nr. 109/11 | Themenliste Elektromobilität
https://www.bmuv.de/PM4951
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