Offshore-Windenergie stärkt die maritime Wirtschaft

28.05.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 072/11
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Reiche: "Deutsche Küste steht vor einer Renaissance"

Reiche: "Deutsche Küste steht vor einer Renaissance"

Offshore-Windenergie wird zum Zugpferd der deutschen maritimen Wirtschaft. "Erneuerbare Energien sind derzeit die große wirtschaftliche Chance für die Küstenregionen. Durch den Ausbau der Offshore-Windenergie steht die deutsche Küste vor einer Renaissance. Städte, Kommunen, Häfen, Schiffe und Zulieferer werden hiervon profitieren", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche, der Siebten Nationalen Maritimen Konferenz in Wilhelmshaven. Damit der Ausbau der Windenergie im Meer nun zügig voranschreiten kann, wird die Bundesregierung die hierfür notwendigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Energiepaket zu schaffen, so Reiche weiter.

Heute sind in Deutschland Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 180 Megawatt installiert. Das Ziel der Bundesregierung ist eine installierte Leistung von bis 25.000 Megawatt bis zum Jahr 2030. Damit können dann rund 15 Prozent der deutschen Stromproduktion gedeckt werden. Insgesamt erwartet die Branche, dass die Offshore-Ziele der Bundesregierungen Gesamtumsätze in Offshore-Windbranche und der Maritimen Wirtschaft in Höhe von 100 Milliarden Euro bewirken werden. Allein der Ausbau der Hafenkapazitäten hat bislang Investitionen von rund einer halben Milliarde Euro ausgelöst. Die vorliegenden Pläne erwarten weitere Investitionen in vergleichbarer Höhe.

Mit der Erarbeitung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks und der Weiterentwicklung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung die zentralen Erfordernisse nun auf den Weg gebracht. Das EEG liegt im Entwurf vor und soll zusammen mit Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 6. Juni 2011 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden. "Wenn die Rahmenbedingungen für die Investoren von Offshore-Windparks stimmen, sorgen wir damit auch für Investitionssicherheit bei Turbinenherstellern, bei Werften und in der Hafenwirtschaft", so Reiche.

28.05.2011 | Pressemitteilung Nr. 072/11 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM4905
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