Verbot von Cadmium in Schmuck, in Legierungen zum Löten und in PVC

26.05.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 069/11
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Beschränkungsmaßnahmen ab Januar 2012 verschärft

Beschränkungsmaßnahmen ab Januar 2012 verschärft

Die bereits bestehenden Beschränkungsmaßnahmen für Cadmium im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH werden ab Januar 2012 deutlich verschärft. In der Vergangenheit waren in Schmuck, insbesondere in eingeführtem Modeschmuck, zum Teil sehr hohe Cadmiumgehalte festgestellt worden. Auch die Dämpfe, die beim Löten von Metallen mit cadmiumhaltigen Loten eingeatmet werden können, sind äußerst gefährlich.

Die bereits bestehenden chemikalienrechtlichen Beschränkungsmaßnahmen für Cadmium wurden daher mit der EU-Verordnung 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung deutlich verschärft. So darf ab 10. Januar 2012 kein Schmuck (einschließlich Modeschmuck) in den Verkehr gebracht werden, dessen Metallteile mehr als 0,01 Masseprozent Cadmium enthalten. Eine Ausnahme besteht für Schmuck, der zu diesem Zeitpunkt bereits in Verkehr gebracht wurde oder älter als 50 Jahre ist (Antiquitäten-Ausnahme). Auch Hartlote dürfen (mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel Luft- und Raumfahrtanwendungen) ab diesem Datum nicht mehr verwendet und vermarktet werden, wenn die Konzentration an Cadmium mehr als 0,01 Masseprozent beträgt.

Die neuen Regelungen verbieten zudem Cadmium in jeder Art von Kunststoff, wobei es für eine Reihe von Bauprodukten eine Ausnahme für die Wiederverwendung von PVC-Abfall mit niedrigem Cadmiumgehalt gibt (Recycling-Ausnahme). Derartige Bauprodukte müssen mit der Aufschrift "Enthält Recycling-PVC" oder einem Piktogramm versehen sein.

Cadmium ist krebserzeugend, sehr giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Weitere Informationen
26.05.2011 | Pressemitteilung Nr. 069/11 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM4902
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