Trittin: Atomausstieg erübrigt beanstandete Ermächtigung im Atomgesetz

19.05.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 072/99
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

"Die Bundesregierung beabsichtigt, die Atomenergienutzung so schnell wie möglich zu beenden. Wir brauchen keine neue Reaktoren, also auch keine dafür erforderlichen Leitlinien, um neue Sicherheitsanforderungen festzulegen." Das sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die eine 1994 beschlossene Änderung des Atomgesetzes in einem Punkt aus formalen Gründen für nichtig erklärt wurde. Mit der Gesetzesänderung war das BMU zum Erlaß von Leitlinien zur Konkretisierung von Sicherheitsanforderungen für neue Atommeiler ermächtigt worden.

Die Entscheidung hat die erhöhten Sicherheitsanforderungen, nämlich Schutz der Umgebung auch im Fall der Kernschmelze, als solche unangetastet gelassen. Lediglich die Ermächtigung zur Konkretisierung durch Leitlinien hat es aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um Verwaltungsvorschriften, die nur die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassen dürfe. Die Ermächtigung war durch das Energie-Artikelgesetz von 1994 während der Ausschußberatungen in den Regierungsentwurf, der diese Ermächtigung nicht vorsah, eingefügt worden. Das Gesetz hat auch die Möglichkeit zur direkten Endlagerung eingeführt, die durch das Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht in Frage gestellt wird.

Trittin: "Die Bundesregierung hatte nie vor, neue Sicherheitsanforderungen für neue Reaktoren zu erlassen. Im Gegenteil möchten wir bei der anstehenden Novellierung des Atomgesetzes den Ausstieg festschreiben und die überflüssig gewordene Vorschrift insgesamt streichen."

19.05.1999 | Pressemitteilung 072/99 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM490
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