Umweltminister der EU für rasche Bestandsaufnahme der Umweltschäden des Kosovo-Konflikts

09.05.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 066/99
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Auf Einladung des amtierenden EU-Umweltratspräsidenten, Bundesumweltminister Jürgen Trittin, kamen die Umweltminister der Europäischen Union und Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard am Wochenende in Weimar zu einem informellen Treffen zusammen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Beratungen standen die Themen produktbezogener Umweltschutz und die Fortentwicklung der Europäischen Chemikalienpolitik.

Umweltschäden durch Kosovo-Konflikt

Der Umweltrat befaßte sich aus aktuellem Anlaß mit den Umweltschäden, die in der südosteuropäischen Region durch den Kosovo-Konflikt verursacht werden. Dabei war man sich darin einig, daß Vorkehrungen für eine rasche Bestandsaufnahme und Beseitigung der Schäden getroffen werden müßten. Im Rahmen von Wiederaufbau- und Hilfsprogrammen solle Umweltschutzmaßnahmen der angemessene Stellenwert eingeräumt werden, betonten die Minister. Die Europäische Kommission wurde gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, wie die hierfür erforderlichen Informationen über Art und Ausmaß der Schäden ermittelt werden können. Die Minister kündigten an, das Thema auf einer ihrer nächsten formellen Sitzungen erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Produktbezogener Umweltschutz

Zum Thema "Produktbezogener Umweltschutz" wiesen die Minister und Ministerinnen auf die enormen Umweltauswirkungen hin, die Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus’ – von der Wiege bis zur Bahre – verursachen. Sie begrüßten daher die Absicht der Kommission, noch in diesem Jahr eine Mitteilung mit Vorschlägen zur Entwicklung einer integrierten umweltbezogenen Produktpolitik vorzulegen. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch zu senken und die Verwendung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe in Produkten zu verringern. Dabei geht es um konsequente Einführung von Umweltanforderungen in Produktnormen und -standards sowie um eine aussagekräftige, für den Verbraucher verständliche Produktkennzeichnung. Der Umweltministerrat setzt dabei nicht allein auf staatliche Produktanforderungen. Vielmehr sollen Herstellern und Verbrauchern - z. B. durch Preissignale - Anreize zu umweltverträglichem Handeln gegeben werden. Durch die stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten bei öffentlichen Auschreibungen müssen auch die öffentlichen Auftraggeber die Marktchancen umweltfreundlicher Produkte fördern.

Chemikalienpolitik

Bei seiner Diskussion über Defizite des europäischen Chemikalienrechts zeigte sich der Umweltministerrat besorgt über das lückenhafte Wissen der chemischen Industrie und staatlicher Stellen über die gefährlichen Eigenschaften tausender Stoffe, die zu vielen Millionen Produkten des täglichen Lebens verarbeitet werden. Von 100.000 Altstoffen wurden seit 1993 nach der EG-Altstoffverordnung nur 20 umfassend bewertet. Trotz nachweislicher Risiken wurden bislang bei keinem dieser Stoffe irgendwelche Maßnahmen ergriffen. Der Rat kam überein, die Hersteller und Verarbeiter dieser Stoffe stärker in die Verantwortung zu nehmen. So sollen sie etwa verpflichtet werden, Sicherheitsbewertungen zu erstellen, in denen mögliche Auswirkungen der von ihnen verwendeten Chemikalien auf Gesundheit und Umwelt ermittelt werden. Diese Sicherheitsbewertungen sollen den Behörden ebenso zur Verfügung gestellt werden wie Informationen über die produzierten und verarbeiteten Mengen sowie die wichtigsten Verwendungszwecke. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, daß Chemikalien, die sich in großen Mengen auf dem Markt befinden, schneller und zielgerichteter als bisher untersucht werden (targeted risk assessment). Endgültige Schlußfolgerungen zu diesem Thema will der Umweltrat auf seiner nächsten Sitzung am 24./25. Juni in Luxemburg verabschieden.

EU-Erweiterung und Umwelt

EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard gab einen Bericht über den Fortschritt der ost- und südeuropäischen EU-Beitrittskandidaten bei der Anpassung ihrer Umweltvorschriften an das europäische Recht. Defizite gebe es vor allem in Bereichen, die hohe Investitionen erforderten, wie z. B. der Trinkwasserversorgung, der Abwasserbehandlung, der Abfallentsorgung und dem Schutz vor Immissionen aus Großfeuerungsanlagen. Insgesamt müßten noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die beitrittswilligen Staaten bis zu den vorgesehenen Terminen an das europäische Niveau heranzuführen. Ungarn strebt den Beitritt zum 1. Januar 2002 an; Estland, Polen, Tschechien, Slowenien und Zypern wollen ein Jahr später folgen. Die Umweltminister waren sich darin einig, daß die Erfüllung umweltpolitischer Mindestanforderungen eine entscheidende Voraussetzung für den Beitritt sei. Die Osterweiterung der EU dürfe nicht zu einem Absinken der Umweltstandards der Gemeinschaft führen.

09.05.1999 | Pressemitteilung 066/99 | Europa
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