Röttgen beruft neuen Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission

03.02.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 021/11
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat heute den Diplomingenieur Rudolf Wieland zum neuen Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat heute den Diplomingenieur Rudolf Wieland zum neuen Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen. Wieland löst den bisherigen RSK-Chef Dieter Bandholz ab, der auf eigenen Wunsch aus der Kommission ausgeschieden ist. Zum Stellvertreter wurde erneut Richard Donderer vom Physikerbüro Bremen ernannt.

Bundesumweltminister Röttgen betonte, dass Wieland aufgrund seiner umfassenden fachlichen Kompetenzen und seiner 35jährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet der Kerntechnik hervorragend für den Vorsitz der RSK geeignet sei. Wieland ist Geschäftsführer von TÜV NORD Systems und war bereits von 1999 bis 2005 in der RSK als stellvertretender Vorsitzender tätig. In dieser Zeit hat er auch den Ausschuss Reaktorbetrieb der RSK geleitet. Röttgen dankte dem bisherigen Vorsitzenden Bandholz für die geleistete Arbeit.

Ebenfalls neu in die RSK wurde der Diplomingenieur Hans-Michael Kursawe berufen. Kursawe ist Geschäftsführer der TÜV SÜD Energietechnik GmbH. Das bisherige RSK-Mitglied Prof. Dr. Thomas Fanghänel (Institut für Transurane, Karlsruhe) wechselt aufgrund seiner fachlichen Schwerpunkte in die Entsorgungskommision (ESK).

Neben Donderer wurden die bisherigen Mitglieder Mathias Brettner (Physikerbüro Bremen), Dr. Eberhard Grauf (Büro Safe & Efficient), Dr. Giesbert Pape (Ingenieurbüro Linder & Pape), Michael Sailer (Öko-Institut) und Tom-Oliver Solisch (Energiesysteme Nord) erneut in die RSK berufen. Die erneute Berufung weiterer acht RSK-Mitglieder war nicht erforderlich, da deren Berufungszeit nicht zum 31. Dezember 2010 zu Ende gegangen ist.

Die RSK berät das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen. Die ESK berät das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung.

03.02.2011 | Pressemitteilung Nr. 021/11 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM4834
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