Bundeskabinett bestätigt Anpassung bei Solarförderung und Grünstrom-Privileg

02.02.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 018/11
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Neuregelungen bei Biogas-Förderung ab 2012 angekündigt

Neuregelungen bei Biogas-Förderung ab 2012 angekündigt

Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung.

Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.

Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen.

Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden ‑ neben allen anderen Regelungen des EEG - auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft. Die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien werden durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.

Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll zudem bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In bestimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Das Ergebnis: Die Pachtpreise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sind sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegenzuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss dabei der positive Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der der Vergütungsregelungen einstellen. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden soll, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse wird der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jahres vorliegen wird und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden.

02.02.2011 | Pressemitteilung Nr. 018/11 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM4830
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.