Ein wichtiger Schritt in der EU-Erneuerbaren-Politik: Gezielte Förderung statt Gießkannenprinzip

31.01.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 017/11
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Röttgen begrüßt Oettingers Vorschlag für eine grenzübergreifende Förderung von Projekten

Röttgen begrüßt Oettingers Vorschlag für eine grenzübergreifende Förderung von Projekten

Anlässlich des heute von der EU-Kommission vorgelegten Fortschrittsberichts über die erneuerbaren Energien hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen die neue Ausrichtung der EU-Erneuerbaren-Politik begrüßt. In dem Bericht legt die EU-Kommission dar, welchen Finanzierungsbedarf sie in den kommenden Jahren für notwendig hält, um das EU-weite Ziel zu erreichen, bis 2020 mindestens 20 Prozent des europaweiten Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken.

Röttgen: "Der Vorschlag von Kommissar Oettinger ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich unterstütze den Ansatz, auf eine stärkere Konvergenz der nationalen Fördersysteme und eine verbesserte Marktintegration der erneuerbaren Energien zu setzen sowie ergänzend zum nationalen Ausbau einzelne grenzüberschreitende Projekte gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten zu fördern. So können wir die Förderhöhe an die jeweiligen Standortbedingungen anpassen und sicherstellen, dass Standortvorteile auch tatsächlich als Kosteneinsparungen beim Verbraucher ankommen und nicht durch Überförderung ins Gegenteil verkehrt werden. Deshalb bin ich froh, dass wir uns auch innerhalb der Bundesregierung auf der Basis unseres Energiekonzepts verständigt haben, dass ein EU-Fördersystem mit EU-weit einheitlichen Förderpreisen keine Option ist. Der Fortschrittsbericht von Kommissar Oettinger unterstützt diesen Weg."

Der Bericht setzt auf die Optimierung und eine größere Konvergenz der nationalen Fördersysteme hin zu einer verbesserte Marktintegration und regt darüber hinaus an, dass die Mitgliedstaaten zusammen arbeiten, um einzelne grenzüberschreitende Projekte an kostengünstigen Standorten im Ausland zu fördern. Diese Möglichkeit der gemeinsamen Förderung war in der 2009 verabschiedeten Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien eingeführt worden.

31.01.2011 | Pressemitteilung Nr. 017/11 | Europa
https://www.bmuv.de/PM4828
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