Vollständige Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2050

26.01.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 012/11
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
SRU übergibt Bundesumweltminister Röttgen Sondergutachten

SRU übergibt Bundesumweltminister Röttgen Sondergutachten

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Faulstich, hat heute Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen das Sondergutachten "Wege zur 100% erneuerbaren Stromversorgung" überreicht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Stromversorgung in Deutschland bis 2050 möglich ist. Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Das Sondergutachten ist ein wichtiger Beitrag zur Diskussion um eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik. Die Bundesregierung hat sich mit dem Energiekonzept bereits ein sehr ehrgeiziges Ausbauziel gesetzt: Wir wollen im Jahr 2050 einen Anteil von 80% erneuerbare Energien an der Stromversorgung erreichen. Das SRU-Gutachten zeigt, dass dies erreichbar ist."

Das Sondergutachten zeigt in verschiedenen Szenarien, wie eine vollständig erneuerbare Stromversorgung in Deutschland möglich ist. Dabei werden die Hauptvarianten einer rein nationalen Ausbaustrategie, eines Verbunds mit Dänemark und Norwegen sowie einer europäischen Lösung unter Einschluss Nordafrikas untersucht. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der in den Szenarien aufgezeigten Entwicklung sind neben dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien insbesondere die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten.

Umweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Das Gutachten des SRU identifiziert mit der erforderlichen Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Infrastruktur die zentralen Herausforderungen auf dem Weg in ein regeneratives Zeitalter. Die Bundesregierung hat hierzu im Energiekonzept bereits umfangreiche Maßnahmen beschlossen. So werden im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms bis Ende dieses Jahres u. a. Vorschriften für eine deutschlandweite Netzbauplanung, ein 5-Milliarden-Kreditprogramm 'Offshore-Windenergie' und eine Befreiung neuer Speicherkraftwerke von Netzentgelten umgesetzt".

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) ist ein wissenschaftlich unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Neben dem alle vier Jahre zu erstellenden umfassenden Hauptgutachten erarbeitet der SRU Sondergutachten zu Einzelfragen sowie Stellungnahmen und aktuelle Kommentare zur Umweltpolitik.

26.01.2011 | Pressemitteilung Nr. 012/11 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM4820
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