Röttgen: Solarförderung muss der Marktentwicklung angepasst werden

20.01.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 008/11
Thema: Klima · Energie
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%.

Gemeinsamer Vorschlag von BMU und Bundesverband Solarwirtschaft - Vorgezogene Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen Mitte 2011 um bis zu 15%

Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Diese Zahlen sind Ausdruck des Erfolges der Photovoltaik in Deutschland und beweisen das große Potential der Erneuerbaren Energien insgesamt. Die Förderung muss aber im Interesse der Stromverbraucher kosteneffizient erfolgen und der jeweiligen Marktentwicklung flexibel angepasst werden. Ein schneller und überhitzter Ausbau der Photovoltaik würde die Kosten erhöhen, die aus der Umlage der EEG-Vergütungen resultieren und zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".

Röttgen verwies darauf, dass mit der EEG-Novelle Mitte vergangenen Jahres bereits wesentliche Schritte zur Marktanpassung vorgenommen wurden – eine Senkung der Einspeisevergütung von Ende 2009 bis Anfang 2011 um rund ein Drittel. Auch wurde ein sogenannte "atmender Deckel" eingeführt, der die Vergütung abhängig vom Ausbauvolumen degressiv gestaltet, seine maximale Wirkung aber erst zum 1. Januar 2012 entfalten sollte.

Aufgrund des unerwartet hohen Ausbaus der Photovoltaik soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung bereits teilweise zum 1. Juli 2011 erfolgen. Dies ist der Kern eines Vorschlags, auf den sich Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes Solarwirtschaft Günther Cramer verständigt hat.

Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  • Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
  • Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
  • Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
  • Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
  • Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
  • Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.

Röttgen: "Ich schlage dem Deutschen Bundestag vor, das EEG entsprechend dieser Vorschläge zu ändern. Gerade weil ich mich für einen weiteren Ausbau der Photovoltaik und den Erhalt des EEG einsetze, halte ich diese Maßnahmen für dringend erforderlich. Die Unterstützung durch die Branche selbst zeugt von einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ist aber auch Ausdruck ökonomischer Vernunft. Ein überhitzter Markt führt zu stark schwankenden Preisen und schadet damit letztlich auch der Wettbewerbsposition der deutschen Solarunternehmen.

Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.

Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.

Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher.

20.01.2011 | Pressemitteilung Nr. 008/11 | Klima · Energie
https://www.bmuv.de/PM4816
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