Röttgen begrüßt Einigung zu leichten Nutzfahrzeugen

20.12.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 198/10
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Heute hat der EU-Umweltministerrat grünes Licht für neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen gegeben.

Heute hat der EU-Umweltministerrat grünes Licht für neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen gegeben. Die Umweltminister sprachen sich für den von der belgischen EU-Präsidentschaft mit dem Europäischem Parlament und der Kommission ausgehandelten Kompromiss aus. Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die Einigung. "Die Zukunft gehört den sparsamen Kleintransportern. Mit den zukünftigen Regelungen zur CO2-Minderung werden klare Vorgaben geschaffen, den Kraftstoffverbrauch leichter Nutzfahrzeugen deutlich zu senken. Dies trägt zum Klimaschutz bei und schafft Anreize für neue Technologien. Auch die Nutzerinnen und Nutzer dieser Fahrzeuge profitieren, denn sie sparen Kraftstoff und damit Geld", so Röttgen in Brüssel.

Bis zum Jahr 2020 müssen diese Fahrzeuge ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27 Prozent auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer (rund 5,6 Liter Diesel) mindern. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (rund 6,7 Liter Diesel) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind empfindliche Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen.

Nachdem 2009 Regelungen zur Minderung der CO2-Emissionen bei Pkw verabschiedet worden sind, folgen nun die vergleichbaren Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter). Diese machen rund 6 Prozent der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs aus.

Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.

20.12.2010 | Pressemitteilung Nr. 198/10 | Verkehr
https://www.bmuv.de/PM4806
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