Keine Zustimmung zum Transport bestrahlter Forschungsreaktor-Brennelemente nach Russland

06.12.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 190/10
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Bundesumweltminister Röttgen entscheidet über Antrag zur Ausfuhrgenehmigung

Bundesumweltminister Röttgen entscheidet über Antrag zur Ausfuhrgenehmigung

Die bestrahlten Brennelemente, die im ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf eingesetzt waren, sollten nach Auffassung des Freistaates Sachsen nach Russland geführt werden. Sachsen ist im Besitz dieser 951 bestrahlten Brennelemente, die ursprünglich aus Russland geliefert worden waren und zurzeit im Zwischenlager Ahaus lagern. Die Rückführung geht auf ein Programm zurück, das 2004 zwischen den USA, Russland und der IAEO vereinbart worden war und das der Nichtverbreitung von kernwaffenfähigem Material dient. Der Transport nach Russland muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden. Das BAFA ist zuständig für Ausfuhrgenehmigungen und hat einen Antrag für eine solche Genehmigung nach Atomrecht dem Bundesumweltministerium zur Prüfung vorgelegt.

Das Bundesumweltministerium ist jetzt nach eingehender Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zustimmung zu einer Ausfuhrgenehmigung gegenwärtig nicht erteilt werden kann. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Voraussetzung für eine Zustimmung wäre der Nachweis, dass die Brennelemente in der russischen Anlage Majak schadlos verwertet werden. Die vorliegenden Unterlagen lassen eine abschließende Aussage dazu nach den Maßstäben des Atomgesetzes gegenwärtig nicht zu."

06.12.2010 | Pressemitteilung Nr. 190/10 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM4795
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