Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen gegen Naturschutz an der Ems ab

22.11.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 185/10
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Verwaltungsgericht Oldenburg weist Klagen gegen Naturschutz an der Ems ab

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat heute entschieden, die Klagen der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer und der Stadt Emden sowie der Meyer Werft gegen die Aufnahme des Gebietes "Unterems und Außenems" in das europäische Schutzgebietnetz "Natura 2000" abzulehnen. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Entscheidung, sie sorgt für Rechtssicherheit und stellt einen weiteren Schritt dafür dar, die Gemeinschaftsliste der so genannten FFH-Gebiete in Deutschland abzuschließen.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 14. Januar 2010 auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Oldenburg die auch bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigt. Demnach sind bei der Erstellung des Netzes „Natura 2000“ sowohl im Rahmen der Gebietsmeldung wie der Erstellung der Gemeinschaftsliste allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun auf der Grundlage dieses Urteils die Klagen der Kommunen und des Unternehmens abgewiesen. Alle Beteiligten, seien es Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Behörden erhalten damit eine verlässliche Planungsgrundlage. Kommunale und wirtschaftliche Interessen können im Rahmen des Gebietsmanagements angemessen berücksichtigt werden.

Das Gebiet "Unterems und Außenems" war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt. Im Rahmen der im Februar 2008 erhobenen Klage der Stadt Papenburg hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Mai 2008 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Berufung gegen die Entscheidungen zugelassen.

Weitere Informationen
22.11.2010 | Pressemitteilung Nr. 185/10 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM4789
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