EU-Kommission bewilligt Beihilfe für Offshore-Windpark alpha ventus

30.10.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 169/10
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Röttgen: Entscheidung kommt zur richtigen Zeit

Röttgen: Entscheidung kommt zur richtigen Zeit

Die EU-Kommission hat die Beihilfe für den ersten deutschen Offshore-Windpark alpha ventus in voller Höhe von 30 Millionen Euro genehmigt. "Diese Entscheidung der Kommission kommt zur richtigen Zeit", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele und erklärtes Ziel im Energiekonzept der Bundesregierung. "Nur wenn wir den Ausbau der Offshore-Windenergie konsequent vorantreiben, können wir unser energiepolitisches Ziel von 25.000 Megawatt Offshore bis zum Jahr 2030 erreichen. Alphas Ventus ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nahezu CO2-freien Stromversorgung in Deutschland", so der Bundesumweltminister weiter.

Alpha Ventus ist weltweit der erste Windpark, der weit entfernt von der Küste in mehr als 25 Metern Wassertiefe gebaut wurde. Die technologischen Herausforderungen waren immens und die gewonnenen Forschungsergebnisse liefern wichtige technische und ökologische Erkenntnisse für den Bau aller kommenden Windparks.

Bereits vor dem Bau von alpha ventus wurden eine Reihe von Genehmigungen für den Bau von Offshore-Windparks erteilt, keines dieser Projekte wurde jedoch durchgeführt. Lediglich die in der Betreibergesellschaft DOTI zusammengeschlossenen Unternehmen waren bereit, die entsprechenden Risiken auf sich zu nehmen. Das Bundesumweltministerium wird die Beihilfe, die vor dem Bau von alpha ventus in Aussicht gestellt wurde, nach der nun vorliegenden Genehmigung der EU-Kommission so schnell wie möglich bewilligen.

30.10.2010 | Pressemitteilung Nr. 169/10 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM4770
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