EU legt höhere Sammelziele für Altbatterien fest

27.09.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 245/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Durch ihren Schwermetallgehalt können Altbatterien, die nicht fachgerecht entsorgt werden, erhebliche Umweltschäden verursachen. Das Bundesumweltministerium begrüßt deshalb, dass künftig europaweit alle Batterien in eine Getrenntsammlung gehen müssen und dafür entsprechende Sammelziele aufgestellt wurden. Damit lassen sich Einträge von Schadstoffen aus Altbatterien in die Umwelt wirksam vermeiden.

Am 26. September 2006 wurde die neue EU-Batterierichtlinie verkündet, die bestimmt, dass zukünftig EU-weit alle Altbatterien getrennt vom Hausmüll gesammelt und verwertet werden. Die deutsche Batterieverordnung ist nun bis zum 26. September 2008 an die Regelungen der EU-Richtlinie anzupassen. Die neue Richtlinie legt für 2012 und für 2016 Sammelziele von 25 % bzw. 45 % des durchschnittlichen Absatzes der letzten drei Jahre fest. Dies ist in absehbarer Zeit auch in Deutschland für Hersteller und Handel sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eine Herausforderung. Bisher werden etwa 35 % der in Deutschland in Verkehr gebrachten Batterien der getrennten Sammlung zugeführt.

Kostenlose Rückgabemöglichkeiten für gebrauchte Batterien sind in Deutschland schon seit langem in den Verkaufsstellen und zusätzlich bei den Kommunen vorhanden. Aufgabe der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zukünftig, durch noch intensiveres Sammeln aktiv zur Schonung wertvoller Ressourcen und zur Verbesserung der Umwelt beizutragen.

Ferner wird mit der neuen EU-Richtlinie nach dem bereits seit dem Jahr 2000 bestehenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien ein weiteres Schwermetallverbot eingeführt: Die Verwendung von Cadmium in Gerätebatterien ist mit Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsregelungen nicht mehr zulässig. Weitere Informationen zum Thema Altbatterien finden Sie im Fachbereich Abfallwirtschaft.

27.09.2006 | Pressemitteilung Nr. 245/06
https://www.bmuv.de/PM4764
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