Förderung von Dieselpartikelfiltern geht weiter

05.05.2010
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 061/10
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
330 Euro vom Staat - erstmals auch für Nutzfahrzeuge

330 Euro vom Staat - erstmals auch für Nutzfahrzeuge

Das Programm zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wird auch im Jahr 2010 fortgeführt. Die Bundesregierung hat sich auf die Fördermodalitäten verständigt. Diesel-Fahrerinnen und Fahrer erhalten auch in diesem Jahr 330 Euro, wenn sie ihren Pkw mit einem Filter nachrüsten. Erstmals wird in diesem Jahr auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen gefördert.

Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Vorraussetzung ist unter anderem: Die Fahrzeuge wurden vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen.

Neu beim Förderprogramm 2010 ist, dass erstmals auch Partikelfilternachrüstungen von leichten Nutzfahrzeugen mit 330 Euro bezuschusst werden können. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und dem Handwerk genutzt werden. Denn gerade diese sind in den Innenstädten am häufigsten unterwegs und tragen damit zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.

Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wird Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Der Förderbetrag von 330 Euro wird als Zuschuss gewährt. Förderanträge können ab 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden.

05.05.2010 | Pressemitteilung Nr. 061/10
https://www.bmuv.de/PM4609
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