Reiche: Deutschland und Tschechien vertiefen Zusammenarbeit in Umweltbildung und Artenschutz

29.03.2010
Flagge von Tschechien
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 046/10
Thema: Bilaterale Zusammenarbeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Reiche: Deutschland und Tschechien vertiefen Zusammenarbeit in Umweltbildung und Artenschutz

Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an der Fortsetzung der erfolgreichen Umweltzusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. "Wir freuen uns, dass wir die Kooperation weiter ausbauen werden, so in der Umweltbildung und im Artenschutz", sagte Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, zum Abschluss der Sitzung der deutsch-tschechischen Umweltkommission in Dresden. Diese Kommission, die heute zum zehnten Mal getagt hat, geht zurück auf ein 1996 unterzeichnetes bilaterales Umweltabkommen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik. Reiche und die tschechische Umweltvizeministerin Veronika Hunt-Safrankova sitzen der Kommission gemeinsam vor.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird auch künftig im Vordergrund stehen. Hierzu gehören die Verminderung der Geruchsbelastungen in Sachsen und Bayern, die Regelung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Weiterführung der erfolgreichen Zusammenarbeit zum Schutz der Grenzgewässer. Vereinbart wurde eine Kooperation zum Schutz des Luchses. Darüber hinaus wird Deutschland auf Wunsch der tschechischen Regierung verstärkt seine Erfahrungen im Bereich der vorschulischen Umweltbildung weitergeben.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche waren die aktuellen Entwicklungen in der internationalen Klimapolitik. Deutschland und die Tschechische Republik sind der Auffassung, dass die EU ihre Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz beibehalten muss und die Inhalte der Kopenhagen-Vereinbarung weiter zu konkretisieren sind.

Hinsichtlich der Heranführung anderer Staaten an die Umweltstandards der EU wollen Deutschland und Tschechien künftig ihre Erfahrungen gemeinsam weitergeben. Sie wollen dabei insbesondere das Instrument der Verwaltungspartnerschaften (EU-Twinning-Programm) nutzen.

29.03.2010 | Pressemitteilung Nr. 046/10 | Bilaterale Zusammenarbeit
https://www.bmuv.de/PM4586
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