Prof. Martin Jänicke neues Mitglied im Rat von Sachverständigen für Umweltfragen

22.03.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 33/99
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Personalien

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Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den Berliner Politik- und Sozialwissenschaftler Professor Dr. Martin Jänicke als neues Mitglied in den Rat von Sachverständigen für Umweltfragen berufen. Jänicke (61) ist seit 1971 Professor für Vergleichende Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Er verfügt über herausragende wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Umweltpolitik und hat sich insbesondere auf dem Gebiet der Umweltplanung national und international hohes Ansehen erworben. Jänicke leitet die Forschungsstelle für Umweltpolitik (FFU) der Freien Universität seit deren Gründung 1986. Diese interdisziplinäre Einrichtung fungiert an der FU Berlin als Koordinationsstelle für sozialwissenschaftliche Umweltforschung. Die FFU arbeitet sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch anwendungsorientiert. Sie leistet Politikberatung für eine Vielzahl politischer und privater Institutionen im In- und Ausland.

Jänicke blickt auf mehr als 25 Jahre wissenschaftlicher Politikberatung zurück. In der Amtszeit Helmut Schmidts war er von 1974 bis 1976 externer Berater der Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes. 1981 bis 1982 gehörte er der Kommission "Aktionsprogramm Ökologie" des Bundesinnenministers an. Als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin engagierte er sich von 1981 bis 1983 auch in der aktiven Politik. 1998 erhielt er für seine Verdienste um die Umweltforschung den Umweltpreis der Stiftung Naturschutz Berlin.

Jänicke wurde als Nachfolger von Prof. Dr. Adrienne Héritier berufen, die im vergangenen Jahr vorzeitig aus dem Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) ausgeschieden war. Der Rat wurde 1971 als Teil des Umweltprogramms der Bundesregierung eingerichtet. Er hat den Auftrag, die Umweltsituation in der Bundesrepublik Deutschland in periodischen Gutachten darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben. Er übergibt dem Bundesumweltministerium alle zwei Jahre ein umweltpolitisches Gesamtgutachten, das nächste Mal im Februar 2000. Darüber hinaus kann er zusätzliche Sondergutachten und Stellungnahmen abgeben.

22.03.1999 | Pressemitteilung 33/99 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM451
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