Bundesumweltminister Gabriel begrüßt, dass Niedersachsen seiner Bitte gefolgt ist, die Umstände der Reaktorschnellabschaltung des Atomkraftwerkes Emsland vom vergangenen Freitag restlos aufzuklären, bevor der Reaktor wieder ans Netzt geht. Die niedersächsische Atomaufsicht hat zugesagt, vor einer Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors die Fragen der Bundesaufsicht zu den Ursachen der Reaktorschnellabschaltung zu klären und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
Die Bundesaufsicht hat der niedersächsischen Aufsichtsbehörde Fragen zu den Ursachen der Reaktorschnellabschaltung, zu Abhilfemaßnahmen bzw. die Vorkehrungen gegen Wiederholungen sowie zur Überprüfung der Übertragbarkeit gestellt. Darauf soll der Bericht aus Hannover Antworten geben. Der Reaktor soll erst dann wieder ans Netz gehen, wenn sich das Bundesumweltministerium nach entsprechender Prüfung gegenüber der niedersächsischen Aufsichtsbehörde zustimmend geäußert hat.
Gabriel: "Ich kann Niedersachsen nur ermuntern, konsequent auf dem jetzt beschrittenen Pfad der Kooperation mit der Bundesaufsicht zu bleiben."
Hintergrund:
Das Atomkraftwerk Emsland hat sich am vergangenen Freitag aufgrund einer Störung im Transformatorenbereich durch eine Reaktorschnellabschaltung automatisch abgeschaltet. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin mit der Aufsichtsbehörde in Niedersachsen Kontakt aufgenommen und um Berichterstattung gebeten. Nach dem selbsttätigen Abschalten des Transformators hat die Anlage nicht, wie im Sicherheitskonzept vorgesehen, mit einer schritt weisen Reduzierung der Leistung und einem damit verbundenen schonenden Abfahren des nuklearen Teils der Anlage reagiert. Aus bisher für das Bundesumweltministerium ungeklärten Gründen führten unterschiedliche Füllstände in den Dampferzeugern zur Auslösung von Reaktorschutzsignalen und damit zu einer Reaktorschnellabschaltung. Nach dem Sicherheitskonzept der Anlage sollte die Anforderung von Sicherheitssystemen wie z.B. die Reaktorschnellabschaltung möglichst vermieden werden, da eine Reaktorschnellabschaltung, wie die Erfahrung in verschieden Anlagen zeigte, oft mit weiteren Transienten verbunden ist, die ihrerseits neue Sicherheitsprobleme aufwerfen können. Vor dem Wiederanfahren ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass die Ursachen der Reaktorschnellabschaltung geklärt und ggf. Maßnahmen gegen Wiederholung in gleichartigen Fällen getroffen sind.
Dies ist nach den beim Bundesumweltministerium vorliegenden Erkenntnissen über die Störung in der Regelung für die Füllstände in den Dampferzeugern während der Reaktorschnellabschaltung vom vergangenen Freitang nicht der Fall.
Das Bundesumweltministerium hält es deshalb für erforderlich, dass vor dem Wiederanfahren des Atomkraftwerkes Emsland die Ursache der Störungen bei der Füllstandsanzeige geklärt ist und Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung durch entsprechende sicherheitstechnische Analysen abgesichert sind.