Zu der aktuellen Berichterstattung über das Gorleben-Moratorium erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
In einem Schreiben der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) vom 1. Juli dieses Jahres wird der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, Matthias Machnig, ersucht dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen zur Fortführung der Erkundungsarbeiten in Gorleben ab Oktober 2010, wie z. B. die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, rechtzeitig geschaffen werden.
Dieses Schreiben hat der Staatssekretär inzwischen beantwortet. Darin heißt es: "Die gegenwärtige politische Entscheidung über das weitere Vorgehen beim Erkundungsbergwerk Gorleben im Jahr 2010 lässt sich aus dem von der Bundesregierung am 24. Juni 2009 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2010 und dem Finanzplan 2009 bis 2013 ersehen. Danach sind für das Jahr 2010 und im Finanzplan des Bundes Mittel für den Offenhaltungsbetrieb als Planungsgrundlage veranschlagt. (…) Den Etat hat die Bundesregierung, bei Zustimmung aller Ressorts einvernehmlich verabschiedet. Das bedeutet nichts anderes, als dass die gesamte Bundesregierung vom Fortbestand des Moratoriums über 2010 hinaus ausgeht."
Weiter heißt es in dem Schreiben: "Es ist wenig hilfreich, wenn Sie in Vertretung der Hauptverursacher wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle jetzt die Forderung erheben, in Gorleben da weiter zu machen, wo aus guten Gründen im Jahr 2000 eine Zäsur vorgenommen wurde."
Das Bundesumweltministerium hat kürzlich neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle veröffentlicht. Zu diesen zentralen Anforderungen gehören:
- Für eine Million Jahre muss gezeigt werden, dass allenfalls geringe definierte Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können.
- Es muss ein Mehrbarrierensystem realisiert werden, das die im kerntechnischen Bereich üblichen Prinzipien der Redundanz (doppelte Sicherheitssysteme) und Diversität (unabhängige Wirkmechanismen) berücksichtigt.
- Es muss ein Kontroll- und Beweissicherungsprogramm auch nach Stilllegung des Endlagers durchgeführt werden.
- Zumindest bis zum Verschluss des Endlagers muss als Fehlerkorrekturmöglichkeit die Bergung von Abfällen aus dem Endlager möglich sein.
Diesen Anforderungen muss sich auch der Salzstock Gorleben, wie jeder andere potenzielle Endlagerstandort, stellen.
Das Bundesumweltministerium hält daran fest, dass ein transparentes und nachvollziehbares Standortauswahlverfahren durchzuführen ist. In dieses Verfahren ist Gorleben einzubeziehen. Ziel muss es sein, nicht irgendeinen Standort festzulegen, sondern den am besten geeigneten zu finden. Für ein solches Verfahren habe ich bereits im Herbst 2006 ein Konzept vorgelegt.
Solange es ein solches Auswahlverfahren nicht gibt, kann eine weitere Erkundung in Gorleben nicht stattfinden.