Das Bundesumweltministerium hat heute neue Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle veröffentlicht, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Die neuen Sicherheitsanforderungen lösen die aus dem Jahr 1983 stammenden Kriterien ab und sind somit Planungsgrundlage für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Zugleich wurden Eckpunkte für ein verbindliches und verpflichtendes Auswahlverfahren für den Standort eines Atommüll-Endlagers veröffentlicht. Dies gab Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichts 2008 bekannt. Nach einer neuen repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts, die das BMU in Auftrag gegeben hat, ist die Meinung der Deutschen zur Nutzung der Atomenergie eindeutig: Zwei Drittel der Deutschen wollen den beschlossenen Atomausstieg beibehalten (31 Prozent) oder sogar beschleunigen (32 Prozent). 89 Prozent der Befragten wollen ältere und störanfälligere Atomkraftwerke schneller abschalten und dafür jüngere Atomkraftwerke länger laufen lassen. Selbst 87 Prozent der Unions- und 89 Prozent der FDP-Anhänger sehen dies so.
Bundesumweltminister Gabriel: "Die Festlegung von Sicherheitsanforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und die Durchführung eines Auswahlverfahrens für die Suche nach einem Standort sind für mich untrennbare Voraussetzungen, um ein Atommüllendlager realisieren zu können. Wir brauchen nicht irgendeinen Standort, sondern den am besten geeigneten. Ungeachtet der unterschiedlichen politischen Haltungen zur Atomenergie brauchen wir ein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Dafür muss eine sichere und gesellschaftlich akzeptierte Lösung gefunden werden."
Wärmeentwickelnde, das heißt hochradioaktive Abfälle entstehen bei der Nutzung der Atomenergie für die Stromerzeugung sowie in geringerem Maß bei der Forschung. Diese Abfälle müssen so entsorgt werden, dass von ihnen nach menschlichem Ermessen langfristig keine unzumutbaren Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen.
Eine Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung war dringend erforderlich, da sich der Stand von Wissenschaft und Technik in den vergangenen 25 Jahren bei der Endlagerung insbesondere von hochradioaktiven Abfällen erheblich weiterentwickelt hatte.
Zentrale Unterschiede der neuen Sicherheitsanforderungen zu denen aus dem Jahr 1983 sind:
- Für eine Million Jahre muss gezeigt werden, dass allenfalls geringe, definierte Schadstoffmengen aus dem Endlager freigesetzt werden können.
- Die Sicherheit des Endlagers muss von der Planung bis zum Verschluss des Endlagers einem kontinuierlichen Optimierungsprozess mit periodischen Sicherheitsüberprüfungen unterworfen werden.