Zu den Äußerungen des niedersächsischen Umweltministeriums erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Bund und Land sind der Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke verpflichtet. Dazu gibt es lang eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Land. Im Rahmen der Bundesaufsicht nimmt der Bund seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, die u.a. darin bestehen, gegenüber den Landesbehörden sicherheitsrelevante Fragen zu überprüfen. Dazu bedarf es der Informationsbereitschaft und -pflicht sowie eines Mindestmaßes an Kooperationsbereitschaft auf Seiten der Landesbehörden.
Fakt ist: Seit April 2009 hat das Land Niedersachsen die Vorlage von Sicherheitsnachweisen verschleppt und zuvor vereinbarte Gesprächstermine verstreichen lassen. Erst auf massiven Druck der Bundesaufsicht hat das Land Unterlagen vorgelegt, die allerdings unvollständig sind. Von daher bleibt es bei der Weisung des Bundes vom 3. Juli.