Zwei Drittel der Neuzulassungen erfüllen bereits Anforderungen der günstigen Steuerklasse D 3
Die neue emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die am 01. Juli 1997 in Kraft trat, hat sich bewährt und zeigt bereits nach einem Jahr beachtliche Erfolge. Nach den Zulassungsdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes lagen die Anteile sogenannter D3-Fahrzeuge an den Neuzulassungen von Pkw in den Monaten Mai und Juni 1998 bereits bei 65,7 Prozent. D3-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die vorzeitig schon die Abgasgrenzwerte einhalten, welche EU-weit erst am 01. Januar 2001 in Kraft treten. Diese Fahrzeuge erhalten in Deutschland eine befristete Steuerbefreiung von 250 DM für Benziner und 500 DM für Diesel. Die Steuerbefreiung kann solange in Anspruch genommen werden, bis die Grenzwerte in den EU-Mitgliedstaaten obligatorisch sind. Nach der Steuerbefreiung gelten für Pkw, die die verschärften Grenzwerte einhalten, ermäßigte Steuersätze von 10 DM bzw. 27 DM (für Diesel) je 100 cm³ Hubraum.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer ist ein Beweis, daß kleine Steuerermäßigungen eine große umweltpolitische Lenkungswirkung haben können. Sie zeigt, daß man das Umweltbewußtsein des Autokäufers und der Industrie eher durch Senkung der Kosten als durch Belastung des Autofahrers vorantreiben kann. Ich gehe davon aus, daß nach der europäischen Einigung über die Abgasstufen 3 und 4 nun sogar vermehrt sogenannte D4-Fahrzeuge auf den Markt drängen, die die Abgaswerte der Stufe 3 noch einmal um 50 Prozent unterschreiten und für die eine weitergehendere Förderung durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgesehen ist. Das nationale Vorziehen der EU-Grenzwerte durch steuerliche Anreize lohnt sich in jedem Fall - in ökonomischer wie in ökologischer Hinsicht."
Seit 1970 werden Grenzwerte für Autoabgase durch die Europäische Gemeinschaft festgelegt und in unregelmäßigen Abständen verschärft. Das Katalysatorauto und damit die sogenannte Euro 1-Grenzwertstufe wurden 1993 in der EU verpflichtend. Seit 1997 gelten EU-weit die verschärften Euro 2-Abgasgrenzwerte. Am 29.06.1998 haben sich das Europäische Parlament und der EU-Umweltministerrat auf die Grenzwerte der Stufe 3 für das Jahr 2001 und der Stufe 4 für das Jahr 2006 geeinigt (vgl. Anlage). Die Weiterentwicklung der Abgasgrenzwerte von Euro 1 bis 4 wurde in Deutschland durch nationale steuerliche Anreize zeitlich vorgezogen. Dieses Vorgehen hat die Luftreinhaltepolitik in erheblichem Umfang befördert.
Die aus dem Straßenverkehr stammende Schadstoffbelastung der Luft geht in dem Maße zurück, wie der Bestand der Fahrzeugflotte mit neuen Fahrzeugen durchsetzt wird. Auf der Grundlage des Grenzwertfahrplans der Stufen 1 bis 4 ergeben sich nach Berechnungen des Umweltbundesamtes und des ifeu-Instituts Heidelberg für den Pkw-Verkehr in Deutschland folgende Gesamtemissionen:
Jahr | 1990 | 2000 | 2010 |
Kohlenmonoxid | 5743 kt | 2115 kt | 1214 kt |
Kohlenwasserstoffe | 1277 kt | 235 kt | 93 kt |
Stickoxide | 775 kt | 280 kt | 117 kt |
Bei diesen Berechnungen ist eine Zunahme der Gesamtfahrleistung von 504 über 585 auf 670 Milliarden Kilometer pro Jahr vorausgesetzt worden (vgl. Anlage).
Die EU-Abgasgesetzgebung für Pkw hat mit der Festlegung von Euro 3 und 4 ihren vorläufigen Abschluß gefunden. Derzeit wären höchstens kleine technische Verbesserungen denkbar, z. B. Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Katalysatoren, das Partikelmeßverfahren sowie eine Fortschreibung der Anforderungen an Diesel-Pkw. Vor diesem Hintergrund erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die wichtigsten Aufgaben für die Zukunft liegen jetzt darin, bei Lkw und Bussen die Grenzwertstufen 3 und 4 durchzusetzen und damit ähnliche Fortschritte wie beim Pkw zu erzielen. Die Lkw in Deutschland emittieren heute im Jahr mehr Stickoxide als der gesamte Pkw-Verkehr. Bei den Partikelemissionen liegt der Beitrag der Nutzfahrzeuge sogar doppelt so hoch wie der aller Pkw. Die EU-Kommission hat im April 1998 einen Vorschlag zur Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Lkw und Busse vorgelegt. Voraussichtlich wird der EU-Umweltministerrat noch im Dezember dieses Jahres darüber befinden. Deutschland wird sich in diesem Rahmen für eine ehrgeizige Regelung einsetzen."
BMU-IG I 5 * 24. Juli 1997 *
Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997
Grenzwerte / Steuersätze ab 01.07.1997 / Steuerbefreiungen
Grenzwerte | Steuer- sätze | Steuer- befrei- ungen | |||||||||||
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CO g/km | HC g/km | NOx g/km | HC + NOx g/km | Parti- kel g/km | DM / 100 cm3 | DM | |||||||
Otto | Die- sel | Otto | Die- sel | Otto | Die- sel | Otto | Die- sel | Die- sel | Otto | Die- sel | Otto | Die- sel | |
Euro-1 | 3,16 | 3,16 | - | - | - | - | 1,13 | 1,13* | 0,18* | 13,20 | 37,10 | - | - |
Euro-2 | 2,2 | 1,0 | - | - | - | - | 0,5 | 0,7* | 0,08* | 12,00 | 29,00 | - | - |
Euro-3 (D3) | 1,5 | 0,6 | 0,17 | - | 0,14 | 0,5 | - | 0,56 | 0,05 | 10,00 | 27,00 | 250 | 500 |
Euro-4 (D4) | 0,7 | 0,47 | 0,08 | - | 0,07 | 0,25 | - | 0,3 | 0,025 | 10,00 | 27,00 | 600 | 1.200 |
"5-Liter- Auto" | CO2 120 g/km | - | - | 500 | 500 | ||||||||
"3-Liter- Auto" | CO2 90 g/km | 10,00 | 27,00 | 1.000 | 1.000 |
*) Für Direkteinspritzer (TDI) gelten höhere Werte