Umweltausschuss für Reform des deutschen Umweltrechts

17.06.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 199/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindern

Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindern

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heutigen Beschlüsse des Bundestags-Umweltausschusses zur Reform des Umweltrechts begrüßt: "Ich freue mich, dass der Umweltausschuss des Bundestages damit die Linie der Bundesregierung unterstützt, das Umweltrecht in Deutschland auf hohem Niveau zu reformieren und dabei Senkungen des Standards im Umwelt- und Naturschutz abzuwehren", sagte Gabriel. Der Umweltausschuss hat heute die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Naturschutzrecht, zum Wasserrecht, zum Strahlenschutzrecht sowie den Entwurf des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt abschließend beraten. Der Ausschuss hat dabei sowohl die Wünsche des Bundesrates wie die dazu ergangenen Stellungnahme der Bundesregierung berücksichtigt.

In einigen Punkten haben sich die Koalitionsfraktionen nun darauf geeinigt, zusätzliche Regelungen aufzunehmen und in anderen Punkten den Vorstellungen der Länder entgegenzukommen. Im Naturschutzrecht beispielsweise hat der Umweltausschuss die Aufnahme einer zusätzlichen Kategorie "Nationales Naturmonument" beschlossen, die es in vielen Staaten bereits gibt, die in Deutschland aber im Kanon der Schutzgebietskategorien bislang noch fehlte. Bestätigt wurde von den Parlamentariern die strikte Beibehaltung einer vorrangigen Realkompensation: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen in natura auch wieder kompensieren. Wie im bisherigen Naturschutzrecht darf davon nur abgewichen werden, wenn diese Realkompensation nicht möglich ist. Eine Vereinfachung wurde dem Vorschlag des Bundesrates folgend innerhalb der Ausgestaltung der Realkompensation mit der Zusammenlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen.

Im Wasserrecht werden erstmals auf Bundesebene einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers geschaffen. Die Regelungen schaffen einen Ausgleich zwischen Nutzer- und Schutzinteressen, zum Beispiel bei der Mindestwasserführung und der Durchgängigkeit von Gewässern. Die Nutzung der Wasserkraft setzt zukünftig geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation voraus. Bei den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung wird die Bedeutung des Klimawandels ausdrücklich herausgestellt.

Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung stimmte der Umweltausschuss zu. Angesichts des besonderen Hautkrebs-Risikos dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Sonnenstudios zukünftig nicht mehr nutzen.

Das Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt klärt für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben erstmals bundeseinheitlich die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen wird den Ländern überdies eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht, um eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbinden zu können.

Damit ist der Weg nun frei, am Freitag im Plenum des Bundestages ein neues anspruchsvolles Umweltrecht zu verabschieden: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird es dann ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht geben, das das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthalten hat, ablöst. Und damit würde nach der Vorgabe der Verfassungsänderung in diesen zentralen Bereichen des deutschen Umweltrechts die Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindert.

17.06.2009 | Pressemitteilung Nr. 199/09
https://www.bmuv.de/PM4327
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