Sigmar Gabriel: Feinstaubbelastung aus Kleinfeuerungsanlagen muss reduziert werden

20.05.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 147/09
Thema: Gesundheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Kabinett beschließt Novelle der Kleinfeuerungsverordnung

Kabinett beschließt Novelle der Kleinfeuerungsverordnung

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Entwurf einer Verordnung, mit der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden. "Die Reduzierung der Feinstaubbelastung für Menschen ist die wichtigste lufthygienische Herausforderung unserer Zeit. Gerade durch Kleinfeuerungsanlagen hat die Belastung in den letzten Jahren aber stark zugenommen. Deswegen ist es unbedingt notwendig, die mittlerweile völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Mit der vom Kabinett beschlossenen Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024. Die Nachrüstungspflicht gilt jedoch nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich.

Holz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen führt jedoch durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu Schadstoffemissionen wie Feinstaub und zu Geruchsbelästigungen - und dies in zunehmendem Maße. Ursache hierfür ist seit einigen Jahren der Boom bei Kaminöfen, die leider häufig technisch veraltet sind. "Die Menschen werden oft regelrecht in die Irre geführt. Sie kaufen für teures Geld einen Holzofen und meinen, etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Oftmals sieht das neue Stück zwar vielleicht edel aus, die Technik ist aber älter als der neue Besitzer. Das müssen und wollen wir ändern", betonte Gabriel.

Die Regelungen im Einzelnen:

Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.

Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage ausgetauscht werden.

Das geplante Sanierungsprogramm ist darüber hinaus langfristig angelegt und soll in den Jahren 2014 und 2024 zum Tragen kommen. So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

Der Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Im Anschluss an den Bundestag ist der Bundesrat zu beteiligen. Die Notifizierung gegenüber der EU-Kommission eingeleitet und ist nach Ablauf der Einspruchsfrist Anfang August abgeschlossen.

20.05.2009 | Pressemitteilung Nr. 147/09 | Gesundheit
https://www.bmuv.de/PM4272
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