Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Auf Vorschlag von Bundesagrarministerin Ilse Aigner und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Kabinett heute den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
"Mit dem Biomasseaktionsplan wird die Bioenergie in Deutschland effizient und nachhaltig ausgebaut. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung, insbesondere in den ländlichen Räumen", sagte Bundesagrarministerin Ilse Aigner.
"Bioenergie wird mittelfristig unserer wichtigster erneuerbarer Energieträger bleiben. Die Nachhaltigkeit der Biomasseerzeugung gewinnt daher noch an Bedeutung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die voraussichtlich Ende Mai in Kraft tretenden europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen in nationales Recht umzusetzen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Bioenergie deckt heute schon knapp 5 Prozent des deutschen Primärenergiebedarfs. Verbunden damit sind eine Schonung fossiler Ressourcen, ein signifikanter Beitrag zum Klimaschutz und die Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in erheblichem Umfang. Um die Zielvorgaben des Maßnahmenpaketes der EU vom April 2009 und des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vom August 2007 umzusetzen, soll dieser Anteil bis zum Jahr 2020 deutlich erhöht werden.
Der Biomasseaktionsplan zeigt auf, welche Strategien verfolgt werden sollen, um den Ausbau der Bioenergie effizient und nachhaltig zu betreiben und welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Er soll in einem weiteren Schritt durch einen komplementären Aktionsplan zur stofflichen Biomassenutzung ergänzt werden.
Das Bioenergieaufkommen aus heimischen Quellen reicht theoretisch aus, um die Zielvorgaben zu erreichen und den Bioenergieanteils in Deutschland bis 2020 zu verdoppeln. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass Import-Biomasse eine zunehmende Bedeutung hat und eine Versorgung ausschließlich aus heimischer Biomasse aus Wettbewerbsgründen nicht realistisch ist. Dabei ist zu vermeiden, dass der Ausbau der Biomasseproduktion zur energetischen Verwertung zu Konflikten mit der Ernährungssicherung, dem Recht auf Nahrung sowie dem Schutz von Umwelt und Natur führt.
Inwieweit der Ausbau der Biomassenutzung gelingen wird, wird ganz entscheidend von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, z.B. der Energiepreisentwicklung und der Lage auf den Märkten für Nahrungs- und Futtermittel, sowie vom technischen Fortschritt und der Innovationskraft unserer Wirtschaft abhängen. Die Bundesregierung kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten nur Rahmenbedingungen vorgeben und Anreize setzen.
Langfristig muss die Verwertung von Biomasse hinsichtlich ihres Treibhausgas-Minderungspotenzials und ihrer Energieeffizienz optimiert werden. Der Aktionsplan enthält dazu Maßnahmen, die eine Entwicklung in diese Richtung einleiten und die Förderung konsequenter auf dieses einheitliche Ziel ausrichten. Dazu gehören die Förderung einer verstärkten Wärmenutzung und die Bemessung der Förderung von Biokraftstoffen gemäß ihres Netto-Beitrages zum Klimaschutz.