UN-Generalversammlung wird 2010 eine Sondersitzung zur biologischen Vielfalt abhalten
Das weltweite Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 wenigstens zu bremsen, wird nicht mehr erreichbar sein. Das ist das Ergebnis von Gesprächen, die das Bundesumweltministerium als Präsidentschaft der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) in den vergangenen Monaten mit internationalen Expertengremien geführt hat. Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Erde (World Earth Day) sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Im kommenden Jahr - dem durch die Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt - sollten die Staats- und Regierungschefs eine ehrliche Bilanz des von ihnen 2002 verabschiedeten Zieles ziehen und sich auf neue, ambitionierte Aktivitäten zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen einigen."
Es gibt viele gute Beispiele, bei denen es gelungen ist, Naturzerstörung zu stoppen und wichtige Ökosysteme zu erhalten. Deutschland trägt im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit häufig zu solchen Erfolgen bei. Allein seit der CBD-Vertragsstaatenkonferenz 2008 in Bonn hat das Bundesumweltministerium innerhalb seiner internationalen Klimaschutzinitiative 18 Projekte mit einem Volumen von 35 Millionen Euro neu bewilligt.
Der Trend der Naturzerstörung ist seit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg trotz aller Bemühungen ungebrochen geblieben. So hat die Plünderung der Weltmeere mit einer katastrophalen Überfischung laut dem jüngsten Bericht der Welternährungsorganisation (FAO) sogar weiter zugenommen.
Gabriel hatte anlässlich der Bonner Konferenz mit dem damaligen Präsidenten der UN-Generalversammlung, Dr. Srgjan Kerim, eine Sondersitzung zur biologischen Vielfalt auf der Ebene von Staats- und Regierungschefs vereinbart. Der neue Präsident der UN-Generalversammlung, Miguel d’Escoto Brockmann, erneuerte gegenüber Jochen Flasbarth, Abteilungsleiter Naturschutz des BMU und Vorsitzender des CBD-Präsidiums, in New York die Bereitschaft, diese Sondersitzung durchzuführen. Als dafür geeigneter Termin wurde der 20. September 2010 am Vortag des Beginns der ordentlichen Sitzung der UN-Generalversammlung bezeichnet.