Gabriel begrüßt Anbauverbot für Genmais

14.04.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 107/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Bundesumweltminister Gabriel hat die Entscheidung von Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßt, den Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 in dieser Anbausaison zu verbieten. "Zunächst sollten alle Zweifel über die Umweltverträglichkeit der Maislinie, deren Neuzulassung in der EU zurzeit geprüft wird, ausgeräumt werden. Wir brauchen ein überzeugendes Monitoring, damit auch dauerhaft sicher ist, dass Umwelt und Natur nicht geschädigt werden", sagte Gabriel.

Die 1998 nach altem EU-Recht erteilte Genehmigung für den Anbau von MON810 ist ausgelaufen und der EU-weite Anbau seitdem nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes zulässig. Im Rahmen einer Neuzulassung nach neuem EU-Recht, welche die Firma Monsanto beantragt hat, muss auch über das zukünftige EU-weite Monitoring der Umweltwirkungen entschieden werden.

Eine Auswertung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) der wesentlichen, in den letzten zwei Jahren erschienenen Veröffentlichungen zu wissenschaftlichen Untersuchungen hat ergeben, dass Hinweise auf Gefährdungen von Bienen, Schmetterlingen, bestimmten Wasserorganismen und Marienkäferlarven vorliegen.

Diesen Hinweisen müsste auch im Rahmen des Monitoring nachgegangen werden. Der Ende März von Monsanto vorgelegte Bericht über das Monitoring-Programm in Deutschland hat in dieser Hinsicht nicht überzeugt. Der Bericht beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Firma Monsanto.

Gabriel: "Aus meiner Sicht weist der Bericht fachliche und handwerkliche Mängel auf. Wesentlich ist aber, dass die vereinbarten Monitoring-Maßnahmen völlig ungeeignet sind, um Zweifel an der Umweltverträglichkeit auszuräumen." Der Bericht zeigt vielmehr, dass im Falle einer Neuzulassung von MON810 das dann notwendig werdende, EU-weit verbindliche Monitoring erheblich erweitert und verbessert werden müsse.

14.04.2009 | Pressemitteilung Nr. 107/09
https://www.bmuv.de/PM4221
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