Bundesumweltminister Trittin will die EMAS-Verordnung verbessern

19.01.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 6/99 S
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Der amtierende EU-Umweltratspräsident, Bundesumweltminister Jürgen Trittin, sprach sich in Brüssel nachdrücklich für die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Wirksamkeit der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS-Verordnung) aus. Entsprechend solle auch der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der EG-Umwelt-Audit-Verordnung geändert werden, sagte Trittin.

Mit ihrem Entwurf will die EU-Kommission das bestehende Verordnungssystem über das produzierende Gewerbe hinaus auf alle Wirtschafts- und Verwaltungsbereiche ausdehnen und die internationale Norm ISO 14001 in der Verordnung übernehmen. Mit zahlreichen Änderungen will die Kommission die Akzeptanz der Verordnung bei den potentiellen Anwendern erhöhen und das ökologische Profil der Verordnung verbessern.

Bundesumweltminister Trittin dankte Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard ausdrücklich für die in-tensive und gründliche Vorarbeit zu dem Kommissionsentwurf. Insbesondere sei es gelungen, durch die Verbindung der EMAS-Verordnung mit den Managementanforderungen der ISO-Norm 14001 die Kombinationsmöglichkeiten beider Umweltmanagementsysteme weiter zu verbessern. Die Vorteile eines weltweit geltenden privatwirtschaftlich geregelten Managementsystems nach der ISO-Norm 14001 und der europäische, staatlich abgesicherte, leistungsbezogene Ansatz der EMAS-Verordnung könnten auf diese Art und Weise für die Unternehmen optimal nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig betonte Trittin, daß es erforderlich sei, den ökologischen Mehrwert von EMAS im Vergleich zur ISO-Norm 14001 deutlich anzuheben. Hier habe zwar die Kommission in ihrem Verordnungsentwurf bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Allerdings seien weitere Verbesserungen der ökologischen Wirksamkeit von EMAS erforderlich. Jürgen Trittin geht davon aus, daß ein zusätzliches ökologisches Profil von EMAS im Vergleich zur ISO-Norm 14001 den Anreiz zur Teilnahme von Organisationen am EMAS-System stärken kann.

In seinem Vortrag machte Trittin zugleich deutlich, daß auch die ökonomische Wirksamkeit der Verordnung, also der Anreiz zur Teilnahme von Unternehmen an dem Verordnungssystem, gestärkt werden müsse. Da die Teilnahme an dem System freiwillig sei und freiwillig bleiben sollte, könne eine Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes mit EMAS nur dann erreicht werden, wenn für Organisationen ein hinreichender Anreiz zur Teilnahme bestehe. Trittin bedauerte, daß der öffentliche Bekannheitsgrad des EMAS-Systems bislang nicht sehr hoch sei und intensiv darüber nachgedacht werden müsse, wie Werbemöglichkeiten mit dem EMAS-Logo verbessert werden könnten. Ein stärkerer öffentlicher Bekanntheitsgrad von EMAS erhöhe in jedem Fall den Anreiz zur Beteiligung an dem Verordnungssystem, meinte der Minister.

Bundesumweltminister Trittin ging auf der Veranstaltung auch auf die rechtlichen Erleichterungen im Rahmen der behördlichen Überwachung für registrierte Unternehmen ein. Trittin meinte, daß man über derartige Rechtserleichterungen sinnvoll nur sprechen könne, wenn EMAS hinreichende Gewährleistungen zur Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften enthalte. Der Kommissionsvorschlag zeige hierzu bereits gute Ansätze, die aber noch verbessert werden könnten.

Hinweis:Die Vorträge der Tagung werden in einer Dokumentation der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Alle Presseinformationen sind auch im Internet: "www.bmub.bund.de" erhältlich.

19.01.1999 | Pressemitteilung 6/99 S | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM422
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