Bundeskabinett beschließt Bodenschutzbericht
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den zweiten Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht empfiehlt, wirtschaftliche und naturschutzfachliche Instrumente zukünftig noch gezielter auf eine vorsorgende Bodenschutzpolitik auszurichten, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden zu gewährleisten. Durch die Fortentwicklung des rechtlichen Instrumentariums hat sich der Bodenschutz in Deutschland in den letzten Jahren verbessert. Die Böden sind jedoch zunehmend stärkeren Belastungen ausgesetzt, etwa durch den Klimawandel oder durch eine intensivere Nutzung durch Siedlung und Verkehr.
Der Boden ist Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanzen. Der Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen ist eine Grundvoraussetzung für dessen nachhaltige Nutzung und deshalb wichtig für die Gesellschaft. Der Bericht stellt heraus, dass die Querschnittsaufgabe Bodenschutz dafür spricht, das Bundes-Bodenschutzrecht mit anderen Rechtsbereichen noch enger zu verzahnen.
Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen und Fortschritte. Er stellt die Überlegungen zur Anpassung und Fortentwicklung des Bodenschutzes in rechtlicher Hinsicht sowie unter den Gesichtspunkten Nachhaltigkeit, Klimaschutz und der biologischen Vielfalt dar. Die Forschungsschwerpunkte auf Bundes- und EU-Ebene sind im Anhang dargestellt.
Der Bericht knüpft an den im Juni 2002 vorgelegten ersten Bodenschutzbericht an und umfasst den Zeitraum Juni 2002 bis einschließlich März 2009.