Verabschiedung verbindlicher Beschlüsse zur Ableitung radioaktiver Stoffe - Annahme eines Verbots zur Entsorgung von Offshore-Anlagen auf dem Meer
Heute geht in Sintra (Portugal) das Ministersegment der OSPAR-Kommission zu Ende, die in dieser Woche zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentraf. Die Kommission hat nach schwierigen Verhandlungen u.a. Einigkeit erzielt bei der Reduzierung der Ableitung radioaktiver Stoffe und bei der Entsorgung sog. Offshore-Anlagen.
Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Klinkert: "Ich werte die in Sintra erzielten Verhandlungsergebnisse als großen Erfolg für den Meeresumweltschutz im Nordostatlantik. Die Vertragsparteien haben sich auf eine konkrete Reduzierung der Ableitungen radioaktiver Stoffe ins Meer geeinigt und einen klaren Zeitrahmen hierfür festgelegt. Die Umsetzung der OSPAR-Entscheidung wird zu einer erheblichen weiteren Reduzierung der Ableitungen radioaktiver Stoffe vorrangig aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und LaHague führen. Vereinbart wurde, die Konzentrationen radioaktiver Stoffe im Meer auf "nahe null" zu reduzieren. Ferner ist es gelungen, ein Verbot der Entsorgung von Offshore-Anlagen im Meer festzulegen. Die zugelassenen Ausnahmen sind auf wenige Anlagen beschränkt und umweltpolitisch akzeptabel. Die deutsche Delegation hat die Verabschiedung aller wichtigen Beschlüsse vorangetrieben und ihre gesteckten Ziele erreicht. Ich denke, wir können mit den Ergebnissen der Konferenz sehr zufrieden sein."
Entsorgung stillgeleger Offshore-Anlagen
Die Minister haben ein generelles Verbot über das Versenken stillgelegter Offshore-Anlagen im Meer verabschiedet. Im Nordostatlantik befinden sich derzeit etwa 720 Offshore-Anlagen, die mit dem Erreichen ihrer Betriebslebensdauer (z. B. wenn das Erdölfeld ausgebeutet ist) im Laufe der nächsten 30 - 40 Jahre zur Entsorgung anstehen. Das Versenkungsverbot bedeutet, daß Plattformen grundsätzlich an Land entsorgt und verwertet werden müssen. Für Aufbauten und kleine Stahlanlagen gilt dies uneingeschränkt. Ausnahmen werden lediglich bei großen Betonanlagen zugelassen. Hier wäre die Entsorgung an Land mit zu hohem technischen Aufwand verbunden.
Auch bei großen Stahlanlagen erfolgt die Entsorgung grundsätzlich an Land. Fundamente von Anlagen mit einem Gewicht von über 10.000 Tonnen können ausnahmsweise im Meeresboden verbleiben. Es handelt sich um 41 Anlagen. Soweit eine Vertragspartei in diesem Fall eine Ausnahme geltend machen will, muß sie in jedem Einzelfall darlegen, daß eine Landentsorgung unzumutbar ist, da der Abbau der Fundamente nur unter Eingehung hoher Sicherheitsrisiken möglich wäre. Von der geplanten Ausnahmeregelung muß die antragstellende Vertragspartei die anderen OSPAR-Mitglieder in Kenntnis setzen. In einem Konsultationsverfahren mit allen Vertragsparteien werden u.a. Stellungnahmen zu den Vorhaben abgegeben und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt berücksichtigt.
Ableitung radioaktiver Stoffe ins Meer
Auf der OSPAR-Konferenz wurde zu diesem schwierigen Problem ein einstimmiger Kompromiß erreicht, mit dem die deutsche Verhandlungsposition durchgesetzt werden konnte. Basis war ein neuer Vorschlag Frankreichs, an dem Ergänzungen und Änderungen vorgenommen wurden. Daß der Kompromiß möglich wurde, war entscheidend der deutschen Verhandlungsführung zu verdanken. In der Nacht zum Donnerstag konnte sie die Voraussetzung für eine substantielle Verbesserung des Meeresschutzes vor radioaktiver Strahlung schaffen. Danach verpflichten sich die Vertragsstaaten die radioaktiven Konzentrationen im Nordostatlantik langfristig auf "nahe null" zurückzuführen. Bis zum Jahr 2020 soll dies für die durch die Ableitungen verursachten Konzentrationen erreicht werden. Dabei sind die durch die Ableitungen verursachte Strahlenexposition von Menschen und Meeresorganismen und die technische Machbarkeit zu berücksichtigen. Deutschland konnte sich aber mit der noch weitergehenden Forderung zur Anwendung der in dem Übereinkommen klar definierten "besten verfügbaren Techniken" nicht durchsetzen.
Parlamentarischer Staatssekretär Ulrich Klinkert: "Wir sind äußerst zufrieden darüber, daß nunmehr die Ableitungen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen einem ebenso strengen Begrenzungsregime wie die aus den Kernkraftwerken unterworfen werden. Damit hat sich zugleich auch die Einschätzung von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel bestätigt, daß eine reine Null-Lösung bei den Einleitungen unrealistisch ist. Die britische und französische Regierung wollen die Wiederaufarbeitung grundsätzlich unter den neuen strengen Anforderungen fortführen."