Es gibt keine Hauruckaktionen. Die Vorwürfe des Personalrates entbehren jeder Grundlage. Unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluß wurden am 17. Dezember 1998 zunächst die Vorsitzenden der Personalräte und anschließend auf einer Dienstversammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Dort hat die Hausleitung deutlich gemacht, daß sie bemüht ist, die Umsetzung des Kabinettbeschlusses möglichst nach dem Freiwilligkeitsprinzip durchzuführen. Bis Ende Januar haben diejenigen, die nicht mit nach Berlin gehen können oder wollen Gelegenheit, dies zur erklären.
Selbstverständlich nehme ich die Beteiligungsrechte der Personalvertretung ernst. Bei allen Fragen, die sich nun bei der Umsetzung einzelner Mitarbeiter und der Ausgestaltung des 2. Dienstsitzes ergeben, sucht die Dienststelle das intensive Gespräch mit den Personalräten.