Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz
Das Bundesumweltministerium will die Belastung von Trinkwasser mit natürlicher Radioaktivität reduzieren. Entsprechende Vorschläge wird das Ministerium in die laufende Novellierung der Trinkwasserverordnung einbringen, für die das Bundesgesundheitsministerium federführend ist. Anlass für die Initiative des BMU ist eine vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgelegte Studie. Die Studie belegt zwar, dass keine Gesundheitsgefährdungen durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser für Erwachsene oder Säuglinge zu befürchten sind und dass geltendes Trinkwasserrecht nicht verletzt wird. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass mit Blick auf das Vorsorgeprinzip Handlungsbedarf besteht. Die Vorschläge des Bundesumweltministeriums liegen den zuständigen Bundesländern bereits zur Stellungnahme vor.
Ziel ist es, die rechtlich vorgegebene Gesamtrichtdosis für Radioaktivität von 0,1 Millisievert (mSv) pro Jahr durch Umsetzungsvorschriften zu ergänzen. Dabei sollen insbesondere die künstlichen und natürlichen Radionuklide angegeben werden, die expositionsrelevant sind und daher beim Vollzug im Mittelpunkt stehen. Für Radon ist beabsichtigt, einen eigenen Richtwert festzulegen.
Nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums soll die EU-Empfehlung zu Radon und Radonfolgeprodukten in der novellierten Trinkwasserverordnung umgesetzt werden. Außerdem sollen Vorgaben zu Radioaktivitätskonzentrationen, Nachweisgrenzen sowie zu den Mess- und Berechnungsverfahren aufgenommen werden. Zudem setzt sich das Ministerium dafür ein, dass mögliche Strahlenexpositionen durch radioaktive Stoffe auch unterhalb der Richtwerte – soweit technisch machbar – so gering wie möglich zu halten sind. Damit soll die Vorsorge weiter verbessert werden, auch für Säuglinge und Kleinkinder.
Radioaktivität natürlicher Herkunft wird vom Menschen mit Luft, Trinkwasser und Lebensmitteln in den Körper aufgenommen. Das Vorkommen im Trinkwasser ist geogen bedingt, das heißt, es ist abhängig von der Beschaffenheit des Gesteins oder Bodens und daher regional sehr unterschiedlich. Eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ergibt sich daraus nach wissenschaftlicher Einschätzung nicht.
Bisher lagen in Deutschland nur unzureichende Informationen über die natürliche radioaktive Belastung des Trinkwassers vor. Die europäische Trinkwasser-Richtlinie aus dem Jahr 1998, die der deutschen Trinkwasserverordnung zu Grunde liegt, gibt eine maximale Gesamtrichtdosis von 0,1 mSv pro Jahr vor. Sie legt bislang nicht fest, nach welchen Mess- und Berechnungsverfahren dieser Dosiswert zu ermitteln ist und berücksichtigt weniger Radionuklide als in der BfS-Studie betrachtet wurden. Die BfS-Studie liefert nun erstmals eine aussagekräftige Bestandsaufnahme und untersucht, inwieweit in Deutschland weitere Regelungsschritte notwendig sind. Die Studie vergleicht unterschiedliche Prüfmaßstäbe miteinander, die alle gegenwärtig nicht verbindlich sind. Die Untersuchung ist zwar nicht repräsentativ für ganz Deutschland, weist aber daraufhin, dass für einzelne Trinkwasserversorger unter Vorsorgegesichtspunkten Handlungsbedarf besteht.
Bei der Durchführung der Untersuchung wurde das BfS von Wasserversorgern und Überwachungsbehörden der Länder unterstützt. Ihnen wurden die Analyseergebnisse schon während der seit 2003 laufenden Untersuchung mitgeteilt.
Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Strahlenschutz bieten den Wasserversorgungsunternehmen und -verbänden sowie den Gesundheits- und Umweltbehörden der Länder ihre fachliche Unterstützung bei der Reduzierung der Trinkwasser-Belastung mit natürlicher Radioaktivität an. Technische Maßnahmen zur Verringerung der radioaktiven Inhaltsstoffe im Trinkwasser auch unterhalb der Richtdosis stehen nach Angaben des Umweltbundesamtes derzeit nur bedingt zur Verfügung. Radon lässt sich durch Belüften des Wassers entfernen. Bei anderen wichtigen Radionukliden wie zum Beispiel Radium werden hingegen neue Filtertechniken entwickelt. Das Umweltbundesamt hat hierzu seine Forschung intensiviert.