"Vorläufige Auflagen für Anbau von Genmais MON 810 überprüfen"
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat begrüßt, dass Verbraucherschutzministerin Aigner angekündigt hat, erneut ein Verbot des Genmais MON810 zu prüfen. "Frau Aigner bewegt sich im Rahmen dessen, was sich die Koalition vorgenommen hat. Anders als die Forschungspolitiker der CDU glauben machen wollen, ist keine Anwendung der grünen Gentechnik um jeden Preis vereinbart worden. Vielmehr soll der vorsorgende Schutz von Mensch und Umwelt auch bei der Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft oberste Priorität behalten."
Nachdem eine Neuzulassung der gentechnisch veränderten Maissorte bislang nicht erfolgt ist, haben zahlreiche EU-Länder, darunter Frankreich, so genannte nationale Schutzklauseln für sich in Anspruch genommen und den Anbau des Genmais in ihren Ländern verboten. "Viele Länder folgen dem Vorsorgegrundsatz und wollen den Genmais solange nicht mehr anbauen, bis durch eine Neuzulassung alle ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen umfassend neu bewertet wurden. Diesen besonnenen Weg unserer Nachbarn sollten wir auch einschlagen", erklärte Gabriel. Er fügte hinzu: "Anders als ihr Vorgänger Seehofer, der das Aussaatverbot für den Genmais MON810 im letzten Jahr zwar publikumswirksam, aber leider erst nach dem Aussaattermin erlassen hatte, wäre es sinnvoll, wenn Frau Aigner in diesem Jahr ihre Prüfung abschließen würde, bevor die Gensaat im Boden ist".
Auch wenn zwischen den EU-Mitgliedstaaten das Thema sehr kontrovers diskutiert wurde und wird, haben sich die Umweltminister der EU aber bereits beim Umweltrat am 4. Dezember 2008 auf Schlussfolgerungen in diesem Sinne geeinigt. So sollen die Umweltrisikobewertung und Monitoring-Regelungen in den Zulassungsverfahren gestärkt und dabei die Mitgliedstaaten stärker eingebunden werden. Um Gebiete mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt oder im Hinblick auf besondere landwirtschaftliche Praktiken vor negativen Einflüssen gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewahren, sollen die Mitgliedstaaten Nutzungsbeschränkungen bis hin zu Anbauverboten erlassen können. Voraussetzung hierfür sind entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse und Auflagen in EU-weiten Zulassungen.
In Kürze stehen in Brüssel in den entsprechenden Räten und Ausschüssen mehrere Entscheidungen zur Gentechnik an. Die Kommission fordert verschiedene Mitgliedstaaten auf, ihre befristeten Verwendungsverbote des einzigen EU-weit zum Anbau zugelassenen Gentechnik-Mais MON 810 aufzuheben. Diese Maislinie darf in der EU allerdings nach wie vor nur auf der Grundlage einer Altzulassung angebaut werden. Das Verfahren zur Neuzulassung einschließlich einer neuen Risikobewertung läuft bereits seit über einem Jahr. Gleichzeitig hat die Kommission Vorschläge zur Zulassung des Anbaus mehrer gentechnisch veränderter Maislinien vorgelegt, die einen ähnlichen Wirkstoff enthalten wie MON 810.
Gabriel: "Hier hat Frau Aigner also die Gelegenheit, ihren Kurs in die Tat umzusetzen. Ihre Bereitschaft zum Handeln kann sie insbesondere bei der Überprüfung der in Deutschland vorläufig geltenden Monitoringauflagen für den Anbau von MON 810 zeigen."