Sigmar Gabriel begrüßt Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Biogasanlagen

19.02.2009
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 054/09
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Antrag der Beschwerdeführer gegen § 19 EEG vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Anlagensplitting" begrüßt. Die Richter hatten heute den Eilantrag eines großen Biogasanlagenparks zurückgewiesen, der die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungswidrig hielt. "Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir diese genau prüfen", sagte Gabriel.

Das neu am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat klargestellt, dass das "Anlagensplitting" unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das in der Vergangenheit praktizierte Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Gegen diese Regelung wandten sich die Beschwerdeführer mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Ihr Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Bundesregierung war das "Anlagensplitting" bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt öffentlich deutlich gemacht.

19.02.2009 | Pressemitteilung Nr. 054/09
https://www.bmuv.de/PM4150
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.