Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundeskabinett hat heute auf der Grundlage des Artikels 85 Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz das Niedersächsische Umweltministerium aufgefordert, sämtliche Akten vorzulegen, die seit November 1997 im Planfeststellungsverfahren für das geplante Endlager Konrad entstanden sind. Einer Ende Juni geäußerten gleichlautenden Bitte des Bundesumweltministeriums war das Niedersächsische Umweltministerium trotz ursprünglicher Zusage nicht nachgekommen.
Das Herausgabeverlangen erstreckt sich insbesondere auf die von Niedersachsen seit Monaten - zuletzt am 26. Mai 1998 - zugesagten, aber wiederholt nicht vorgelegten letzten beiden Kapitel "Entscheidung" und "Planabwägung" des Planfeststellungsbeschlusses. Alle anderen Kapitel liegen dem Bundesumweltministerium seit 07. Mai 1998 als 1100 Seiten starker, vom Niedersächsischen Umweltministerium erarbeiteter Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vor. Die Planfeststellungsbehörde kommt dort selbst zu dem Ergebnis, daß alle Genehmigungsvoraussetzungen für das Endlager Konrad erfüllt sind. Durch seine Weigerung, das Planfeststellungsverfahren endlich abzuschließen, verstößt das Niedersächsische Umweltministerium eklatant gegen seine Pflichten als verfahrensführende Behörde. Bei unbegründeten Verzögerungen hat der Bund im Hinblick auf die Refinanzierung des notwendigen Aufwandes die Einleitung eines gegen das Land Niedersachsen gerichteten Schadenersatzverfahrens zu prüfen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Niedersachsen kehrt nun auch unter seinem neuen Umweltminister Jüttner zu einer Blockadehaltung bei der Endlagerung zurück und setzt damit die für den niedersächsischen Steuerzahler schadenersatzträchtige Verzögerungspolitik seiner Vorgängerin im Amt fort. Jeder Vorwand muß herhalten, um die überreife Genehmigungsentscheidung für das Endlager Konrad hinauszuzögern. Die Bundesaufsicht wird diesem rein politisch motivierten Vorgehen entgegentreten. Der bewußten Verschleierung des tatsächlichen Verfahrensstandes durch das Niedersächsische Umweltministerium wird durch die Aktenvorlage ein Ende gesetzt."
Die für die Unterbrechung des Planfeststellungsverfahrens vorgebrachte Behauptung, der Erlaß eines Planfeststellungsbeschlusses sei wegen der festgestellten Kontaminationen an Behältern und Waggons beim Transport abgebrannter Brennelemente nicht möglich, weist das Bundesumweltministerium als vorgeschoben zurück. Über die Zulässigkeit von Transporten radioaktiver Abfälle zum Endlager Konrad wird nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern im Rahmen gesondert zu erteilender Beförderungsgenehmigungen entschieden. Im Endlager Konrad sollen zudem keine abgebrannten Brennelemente, sondern radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung endgelagert werden. Und schließlich finden Transporte zur Schachtanlage Konrad weder gegenwärtig noch in den nächsten Jahren statt. Sie würden erst nach Inbetriebnahme des Endlagers beginnen, also nicht vor dem Jahr 2002, weil allein die Umrüstung der Schachtanlage zum Endlager nach einem Planfeststellungsbeschluß ca. vier Jahre dauert.