Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedauert Einfuhr von Jungelefanten

14.01.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 3/99 S
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedauert, daß die beiden Zoos in Dresden und Erfurt heute, ohne eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, die Elefanten aus Südafrika eingeführt haben. Damit wurde die geplante Auswilderung der Elefanten in einem Reservat in Südafrika, für die bereits die notwendigen Geldmittel zur Verfügung gestellt waren, unmöglich gemacht. Die beiden Zoos hätten mit ihrer starren Haltung dem internationalem Artenschutz einen Bärendienst erwiesen. Trittin findet es auch bedauerlich, daß durch den Import der Tiere vollendete Tatsachen geschaffen wurden, bevor das oberste Gericht in Südafrika entschieden hat. Das Gericht beschäftigt sich mit der Frage, ob die Jungelefanten seinerzeit nach ihrer Einfuhr aus Botsuana tierquälerisch in Südafrika gehalten worden sind. Sollte das Gericht diese Frage bejahen, dann wäre damit auch indirekt die Frage der Legalität der Einfuhr aus Botsuana entschieden. Dies hätte zur Folge, daß auch die Wiederausfuhr aus Südafrika nicht den Regeln des Washingtoner Artenschutzübereinkommens entspräche.

Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, daß es keine sachlichen Gründe für eine übereilte Einfuhr der Elefanten nach Deutschland gab. Für die Tiere habe für den Fall Ihres Verbleibs in Südafrika zu keinem Zeitpunkt - wie von Einfuhrseite behauptet - die Gefahr einer Tötung bestanden. Die Jungelefanten befanden sich in Südafrika in der Obhut und unter der Kontrolle der nationalen Tierschutzorganisation, nachdem ein Verfahren gegen den Tierhändler eingeleitet worden war. "Ich sehe das Interesse der Zoos, Wildtiere zu importieren und zu zeigen. Andererseits müssen wir auf die strenge Beachtung der Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der dazu erlassenen EU-Vorschriften drängen. Hierzu gehört auch die Beachtung von Tierschutzbelangen bei der vorläufigen Unterbringung und beim Transport," sagte Jürgen Trittin.

Nachdem das OVG - Münster am 17.12.1998 die Beschwerde des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nicht zugelassen hatte, war die vom BfN verfügte Rücknahme der Einfuhrgenehmigungen, die seinerzeit in Unkenntnis der rüden "Umerziehungsmaßnahmen" in Südafrika bereits erteilt worden waren, hinfällig geworden. Bundesumweltminister Trittin kündigte an, in Zukunft enger mit den Naturschutzverwaltungen im Ausland zusammenarbeiten, wenn deutsche Zoos Tierarten einführen wollen, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen."

14.01.1999 | Pressemitteilung 3/99 S | Artenschutz
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