Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und der Präsident des Umweltbundesamtes Professor Dr. Andreas Troge zum Stand der Klimaschutzpolitik

13.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 47/98
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel und der Präsident des Umweltbundesamtes, Professor Dr. Andreas Troge, zum Stand der Klimaschutzpolitik:

  • Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland um 12,4 Prozent innerhalb von sieben Jahren
  • Rückgang der Emissionen nicht allein auf sogenannte Wall-Fall-Profits zurückzuführen
  • Fortschritte bei der Weiterentwicklung des Kioto-Protokolls

"Eine Untersuchung von zwei bedeutenden wissenschaftlichen Instituten belegt, daß der Rückgang der CO2-Emissionen in Deutschland nicht allein auf den wirtschaftlichen Zusammenbruch in den neuen Bundesländern zurückzuführen ist. Für die neuen Bundesländer sind vielmehr eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Veränderung der Energieträgerstruktur zugunsten emissionsärmerer Brennstoffe die entscheidenden Faktoren für den Rückgang der absoluten CO2-Emissionen innerhalb des Zeitraums von 1990 bis 1995. Damit sollte die These von den sogenannten Wall-Fall-Profits endgültig vom Tisch sein. Ich begrüße, daß dies jetzt auch von wissenschaftllicher Seite klargestellt worden ist. Denn die Wall-Fall-Profit-These hat die Glaubwürdigkeit der deutschen Klimaschutzpolitik national und international unberechtigt in Frage gestellt. In Deutschland wurden 1990 1.014 Millionen Tonnen CO2 emittiert. 1997 waren es nur noch 888 Millionen Tonnen. Der CO2-Ausstoß konnte also in sieben Jahren um 12,4 Prozent vermindert werden - ein Erfolg des deutschen Klimaschutzes, der sich weltweit sehen lassen kann." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Bonn auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Professor Dr. Andreas Troge, zum Stand der Klimaschutzpolitik auf nationaler und internationaler Ebene.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, und das Fraunhofer Institut für System- und Innovationstechnik, Karlsruhe, haben im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes eine Studie mit dem Titel "Ursachen der CO2-Entwicklung in Deutschland in den Jahren 1990 bis 1995" vorgelegt. Die wesentlichen Aussagen der Studie sind:

  • Die CO2-Emissionen der neuen Bundesländern sanken von 1990 bis 1995 um 133 Millionen Tonnen oder um 44 Prozent. Dabei erfolgten die größten Rückgänge in den Sektoren: Energieerzeugung und -umwandlung um 67 Millionen Tonnen (-41 %), Industrie um 34 Millionen Tonnen (-69 %), Haushalte, Kleinverbraucher und Gewerbe um 31 Millionen Tonnen (- 52 %). Nur im Verkehrssektor stiegen die Emissionen um sechs Millionen Tonnen (+ 32 %). Dabei kam es nach einem drastischen Rückgang der Wirtschaftsleistung in den ersten beiden Jahren nach der deutschen Vereinigung zu einer kräftigen Expansion und damit für den gesamten Zeitraum 1990/95 zu einem beachtlichen gesamtwirtschaftlichen Wachstum von 7,2 Prozent. Demgegenüber waren die CO2-Emissionen in den alten Ländern im Jahre 1995 geringfügig (um knapp 2 %) höher als 1990. Allerdings hat sich auch Anfang der 90er Jahre der seit den 70er Jahren in den alten Bundesländern bestehende Trend zur Entkopplung von Wirtschaftswachstum und energiebedingte CO2-Emissionen fortgesetzt. Dies belegt, daß die Pro-Kopf-Emissionen auch in den alten Bundesländern von 11,2 auf 10,9 Tonnen gesunken sind (zum Vergleich: neue Bundesländer von 19,0 auf 11,1 Tonnen).
  • Entscheidend für den Rückgang der CO2-Emissionen in den neuen Ländern waren die Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Haushalten sowie der Wechsel der Energieträger - weg von der Braunkohle hin zu Erdgas und Erdöl, die wesentlich weniger CO2 bei ihrer Verbrennung freisetzen. Gleichzeitig war die gesamtwirtschaftliche Entwicklung (Zunahme des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 1990 bis 1995 um 7,2 %) auch in den neuen Bundesländern positiv. Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch konnten in Ostdeutschland nach der deutschen Vereinigung vorbildlich entkoppelt werden.
  • In der Industrie konnte der energiebedingte Ausstoß von Kohlendioxid um zwei Drittel gesenkt werden. Das liegt sicherlich auch an der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den neuen Ländern, die dazu geführt hat, daß viele Unternehmen vom Markt gedrängt wurden. Die zweite wesentlichere Ursache ist aber eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie der neuen Länder: Produktionsverfahren wurden umweltfreundlicher, der Wirkungsgrad der Kraftwerke in den neuen Ländern größer, die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Diese Effizienzsteigerungen sind auch gut an gesamtwirtschaftlichen Kennziffern erkennbar. So konnte die gesamtwirtschaftliche Energieintensität von 1990 bis 1995 in den alten Bundesländern um vier Prozent gesenkt werden, in den neuen Bundesländern hingegen sogar um 39 Prozent. Die gesamtwirtschaftliche CO2-Intensität konnte in Ostdeutschland sogar um 46 Prozent reduziert werden (Westdeutschland: um 6 Prozent)
  • Auch die privaten Haushalte haben ihren Anteil an der positiven Entwicklung. Die Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes, der Wechsel von Brennstoffen, neue Heizungen und eine konsequente Wärmedämmung haben zur Verminderung der CO2-Emissionen beigetragen.

Präsident des Umweltbundesamtes Professor Dr. Andreas Troge: "Trotz erheblicher Erfolge bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen bleiben die neuen Bundesländer nach wie vor deutlich hinter dem Stand in den alten Bundesländern zurück. So waren die gesamtwirtschaftliche Energieintensität um fast 80 Prozent und die gesamtwirtschaftliche Kohlendioxidintensität sogar um rund 140 Prozent höher als in den alten Bundesländern. Dies weist auf weitere große Rationalisierungspotentiale hin, bei deren Nutzung selbst ein kräftiges wirtschaftliches Wachstum in den neuen Ländern in den kommenden Jahren nicht zu einem steigenden Energieverbrauch und wieder zunehmenden CO2-Emissionen führen muß. Das ist eine positive Perspektive."

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel unterstrich, daß die Bundesregierung an ihrem nationalen CO2-Minderungsziel festhalte: "Die Studie zeigt, daß die von uns beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz beginnen zu wirken. Ich bin zuversichtlich, daß wir unser nationales CO2-Minderungsziel von 25 Prozent bis zum Jahre 2005 erreichen werden. An diesem Ziel hält die Bundesregierung fest, auch wenn interessierte Kreise unter Hinweis auf die vor kurzem vereinbarte interne Lastenteilung in der Europäischen Union immer wieder zu Unrecht behaupten, wir hätten uns hiervon verabschiedet. Wenn die Bundesregierung ihre nationale CO2-Reduzierung von 25 Prozent in die EU einbringt, wird die Gemeinschaft ihre Reduktionsverpflichtung aus dem Kioto-Protokoll übererfüllen."

Umsetzung des Kioto-Protokolls auf EU-Ebene

Auf dem Umweltministerrat der Europäischen Union wurde am 16./17. Juni 1998 in Luxemburg die interne Lastenteilung der von der EU in Kioto eingegangenen Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um acht Prozent bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 festgelegt. Die vom Umweltministerrat im vergangenen März vereinbarte vorläufige Lastenteilung, bei der Deutschland eine Reduktion von 25 Prozent übernommen hatte, wurde im Lichte des Ergebnisses von Kioto angepaßt - nicht nur wegen des dort vereinbarten Reduktionsziels von acht Prozent, sondern auch aufgrund der veränderten Basis des Ziels mit sechs Treibhausgasen und einer begrenzten Berücksichtigung von Senken. Deutschland übernimmt in dieser Lastenteilung einen Beitrag von -21 Prozent und trägt damit weiterhin einen beträchtlichen Anteil der Gesamtreduktionslast in der EU. Ein noch höherer deutscher Beitrag wäre im Vergleich zu den Leistungen der übrigen Mitgliedstaaten nicht zu rechtfertigen.

Darüber hinaus hat der Umweltrat beschlossen, zur Umsetzung des EU-Gesamtreduktionsziels weitere EU-weite gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen vor allem in den folgenden Bereichen in die Wege zu leiten: Verringerung von Emissionen im Transportsektor, Verschärfung der Energiestandards in Gebäuden, stärkere Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, Überprüfung von Subventionen und anderer Maßnahmen, die einer CO2-Minderung und einer Steigerung der Energieeffizienz entgegenstehen, weitere Behandlung der Kommissionsvorschläge zur Besteuerung von Energieprodukten, Verbesserung der Energieeffizienz von elektrischen Geräten, stärkere Nutzung erneuerbarer Energien, stärkere Forschung und Entwicklung neuerer Technologien, Nutzung von Umweltvereinbarungen/Selbstverpflichtungen, Methan-Minderung bei fossilen Energien und im Abfallbereich, Minderung von N2O-Emissionen, insbesondere aus Abgas-Katalysatoren sowie Minderung/Begrenzung von HFC-, PFC- und SF6-Emissionen.

Weiterentwicklung des Kioto-Protokolls

Eine Reihe von Bestimmungen des Kioto-Protokolls sind noch konkretisierungsbedürftig. Sie sollen auf den nächsten Vertragsstaatenkonferenzen weiterentwickelt werden. Für die 4. Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires vom 02. - 13. November 1998 zeichnen sich zwei Schwerpunkte ab, die noch kontrovers sind: Sogenannte Flexibilität sowie die Übernahme von Reduktionsverpflichtungen durch die Entwicklungsländer.

Ein wesentlicher Streitpunkt ist das erlaubte Ausmaß an Flexibilität bei der Umsetzung der Reduktionsverpflichtungen durch die Industrieländer - also Festlegungen, in welchem Umfang die Reduktionen im eigenen Land zu erfolgen haben und unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Reduktionen außerhalb angerechnet werden können. Dies betrifft die nähere Ausgestaltung aller drei Flexibiltätsinstrumente: Emmissionshandel, Joint Implementation und Clean Development Mechanismus.

Das Kioto-Protokoll enthält keine näheren Details, wie diese drei Instrumente im einzelnen ausgestaltet werden. Prinzipien, Regeln, Verfahren, Institutionen, Kontrollmechanismen etc. müssen deshalb durch weitere Beschlüsse festgelegt werden. Deutschlands Ziel besteht insbesondere darin, den Handel mit sogenannter heißer Luft (nicht durch aktive Klimaschutzmaßnahmen erzielte Emissionsminderungen, die insbesondere durch den wirtschaftlichen Zusammenbruch in Rußland und der Ukraine entstanden sind) auszuschließen bzw. einzuschränken. Durch den Zukauf von Reduktionseinheiten aus diesen Ländern könnten Industrieländer ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen, ohne selbst Reduktionen vorzunehmen. Deutschland strebt an, daß mindestens 50 Prozent der Reduktionsanstrengungen im eigenen Land erfolgen müssen und nur darüber hinaus Flexibiltätsinstrumente genutzt werden dürfen. Nationale Maßnahmen müssen das Hauptmittel der Umsetzung sein. Andere Länder, wie USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland, Norwegen und Rußland, sind bisher gegen eine derartige Beschränkung der Flexibilität.

Zu regeln ist auch die Anrechenbarkeit von zertifizierten Reduktionen im Rahmen des Clean Development Mechanismus (CDM), da hierbei Reduktionen außerhalb der Industrieländer einbezogen werden sollen. Danach können Reduktionen aus von den Industrieländern finanzierten Projekten in Entwicklungsländern zu einem noch festzulegenden Teil auf die Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen der Industrieländer in der Zielperiode 2008 - 2012 angerechnet werden. Deutschland und seine EU-Partner halten es für dringlich, daß hierzu auf der 4. Vertragsstaatenkonferenz die Entscheidung getroffen wird, in welcher Höhe solche Projekte zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen der Industrieländer genutzt werden dürfen. Der Anteil muß aus deutscher und EU-Sicht so niedrig sein, daß in den Industrieländern selbst insgesamt noch immer eine deutliche Reduktion unter das Niveau von 1990 und nicht lediglich eine Stabilisierung oder gar ein Anstieg erreicht wird.

Auch die Übernahme von Reduktionsverpflichtungen durch die Entwicklungsländer ist nach wie vor sehr streitig. Während einige Industrieländer, wie z. B. die USA, vehement für die Einbeziehung der Entwicklungsländer in die entsprechenden Protokollverpflichtungen eintreten, lehnen dies die G-77-Länder und China kategorisch ab. Sie fordern zuvor von den Industrieländern, die das Rückführungsziel der Klimarahmenkonvention bis zum Jahre 2000 nicht erreichen, entsprechende Maßnahmen bis zum Jahre 2008 ein. Deutschland und die EU sind der Auffassung, daß der Treibhauseffekt ein global anzugehendes Problem ist und daß daher Entwicklungsländer nach und nach ebenfalls Verpflichtungen übernehmen müssen - allerdings zunächst auf bestimmte Länder (insb. Schwellenländer) und auf eine Begrenzung des Emissionszuwachses beschränkt. Deutschland und die EU streben deshalb den Start eines Verhandlungsprozesses an, in dem die bestehenden Verpflichtungen aller Staaten und damit auch diese Fragen überprüft werden. Unter bestimmten Bedingungen sind auch freiwillig übernommene Begrenzungsziele denkbar.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Es wird sehr schwer werden, die Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Flexibilität und Einbeziehung von Entwicklungsländern bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz auszuräumen. Aus deutscher Sicht kommt es darauf an, daß das Ziel des Kioto-Protokolls - die Verminderung von Treibhausgasemissionen - erreicht und den Vertragsstaaten keine Gelegenheit gegeben wird, sich durch sogenannte Schlupflöcher aus den Verpflichtungen der Konvention zu stehlen. Gewisse Fortschritte haben wir im Vorfeld von Buenos Aires bei den sogenannten biologischen Quellen und Senken erzielt. Ich begrüße, daß der Zwischenstaatliche Ausschuß über Klimaänderungen (IPCC) bei den Klimaverhandlungen vom 02. - 12. Juni 1998 in Bonn beauftragt wurde, einen Sonderbericht zu erarbeiten, der u.a. die Frage der Definition, der Unsicherheit in der Erfassung, der Berichterstattung und der Verifizierbarkeit von biologischen Quellen und Senken prüfen soll. Dieser Sonderbericht dürfte etwa Mitte 2000 vorliegen. Die Bundesregierung hält es für unerläßlich, daß weitere Entscheidungen über die konkrete Anwendung der bestehenden Regelungen und die mögliche Einbeziehung weiterer biologischer Quellen und Senken erst getroffen werden, wenn hierfür international anerkannte wissenschaftliche Grundlagen vorliegen. Für die Erstellung des Sonderberichts wird das vor kurzem vorgelegte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen sehr nützlich sein. Das Bundesumweltministerium wird sich dafür einsetzen, daß die Ergebnisse des Gutachtens im Rahmen des Sonderberichts angemessen berücksichtigt werden. Wir müssen zu einer akzeptablen Lösung in den Bereichen biologische Quellen und Senken kommen, damit hier nicht die Reduktionsverpflichtungen des Kioto-Protokolls ausgehebelt werden."

Im Rahmen des Kioto-Protokolls können biologische Quellen und Senken für Treibhausgase auf die Reduktionsverpflichtung eines Landes angerechnet werden, soweit sie auf Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung zurückgehen. Senken nehmen Treibhausgase auf, während Quellen Treibhausgase freisetzen. Ferner ist im Kioto-Protokoll festgelegt, daß auf der 1. Vertragsstaatenkonferenz des Protokolls entschieden werden soll, welche zusätzlichen Kategorien von biologischen Quellen und Senken in den Bereichen landwirtschaftliche Böden, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft einbezogen werden sollen.

13.07.1998 | Pressemitteilung 47/98 | Klimaschutz
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