Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Bundesumweltministerium weist Kritik an deutscher Strahlenschutzgesetzgebung zurück
Das Bundesumweltministerium weist Behauptungen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zurück, wonach die Strahlenschutzgesetzgebung auf falschen Daten beruhe. Diese Behauptungen sind, soweit sie sich auf die deutsche und europäische Strahlenschutzgesetzgebung beziehen, unzutreffend. Sie stehen im Gegensatz zu Auffassungen führender deutscher Strahlenschutzexperten in der Strahlenschutzkommission. Insgesamt ist die Belastung der deutschen Bevölkerung durch radioaktive Strahlung ausweislich der jährlichen Berichte des Bundesumweltministeriums sehr gering und bleibt unter den Grenzwerten der deutschen Strahlenschutzverordnung zurück. Die Belastungen durch Radioaktivität in den Bereichen Medizin, Flugreisen oder Ableitungen kerntechnischer Einrichtungen bewegen sich im Rahmen der Schwankungsbreite natürlicher Strahlung.
Die deutsche und europäische Strahlenschutzgesetzgebung beruht auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP. Diese Kommission wertet kontinuierlich die weltweit vorliegenden Erkenntnisse über die Wirkungen radioaktiver Strahlen aus. Die Empfehlungen der ICRP berücksichtigen auch neueste wissenschaftliche Arbeiten über Langzeitfolgen der Atombombenexplosionen von Hiroshima und Nagasaki. Insgesamt sind die Wirkungen radioaktiver Strahlung besser erforscht und bekannt als die einer Umweltschadstoffe.