Bundesrat gibt grünes Licht für Inkrafttreten der Bioabfallverordnung

10.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 101/98 S
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Weiterer Ausbau der Bioabfallkompostierung ist möglich

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Plenum des Bundesrates hat heute der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Bioabfallverordnung mit Maßgaben zugestimmt. Die Verordnung war zuvor Gegenstand langwieriger Beratungen in den Fachausschüssen des Bundesrates. Das Bundeskabinett muß sich nun mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates befassen.

Die getrennte Erfassung von Bioabfällen hat sich mittlerweile zu einem wichtigen Bereich der Kreislaufwirtschaft entwickelt. Bei Bioabfällen geht es vor allem um Stoffe, die im Zusammenhang mit der menschlichen Ernährung als Küchenabfälle oder Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung anfallen; zu Bioabfällen zählen auch Grünschnitt und Gartenabfälle. Gegenwärtig werden jährlich fünf bis sechs Millionen Tonnen Bioabfälle in etwa 500 Kompostierungsanlagen mit rund 4000 Beschäftigen zu hochwertigem Qualitätskompost verarbeitet. Je Bundesbürger werden damit durchschnittlich bereits mehr als 60 kg Bioabfälle pro Jahr erfaßt und als Düngemittel verwertet. Bundesweit wird das gesamte Potential an Bioabfällen auf 10 bis 12 Millionen Tonnen geschätzt.

Von den Regelungen der Verordnung sind Bioabfälle und Bioabfallkomposte betroffen, die auf Landwirtschaftsflächen oder im Erwerbsgartenbau aufgebracht werden.

Aufgrund der Verordnung werden nunmehr Qualitätsanforderungen, wie sie etwa Voraussetzung für die Vergabe des Umweltzeichens "Blauer Engel" waren, rechtsverbindlich.

Die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung sind:

· Den Bestimmungen der Verordnung unterliegen unter dem Sammelbegriff "Bioabfall" grundsätzlich alle behandelten oder unbehandelten biologisch abbaubaren Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gartenbauliche Flächen aufgebracht werden. Dazu zählen insbesondere Bioabfallkomposte, die aus den getrennt erfaßten Bioabfällen von privaten Haushalten (braune oder grüne Tonne) hergestellt wurden.

· Die Verordnung enthält umfassende Vorgaben zur Seuchen- und Phytohygiene, die bei der Aufbringung der Bioabfälle einzuhalten sind. Diese Vorgaben gewährleisten, daß keine tierischen Krankheitserreger oder Erreger von Pflanzenkrankheiten weiterverbreitet werden.

· Die Verordnung enthält strenge Grenzwerte für Schwermetalle.

· Die Verordnung sieht in bestimmten Fällen Pflichten zur Untersuchung der Aufbringungsflächen vor. Auf Flächen, die stärker durch Schadstoffe belastet sind, dürfen Bioabfälle nicht aufgebracht werden.

· Die Verordnung gilt nicht für die "Eigenverwertung", d.h. die Verwertung selbsterzeugter Bioabfälle auf betriebseigenen Flächen sowie die durch private Haushalte oder Kleingärtner (Schrebergärtner) durchgeführte Eigenkompostierung ist ausgenommen.

· Schadstoffuntersuchungen müssen im Regelfall mindestens im vierteljährlichen Abstand erfolgen oder je 2000 Tonnen eingesetzter Bioabfälle durchgeführt werden. Die zuständige Behörde kann zudem Untersuchungen auf weitere Schadstoffe vorschreiben, wenn Anhaltspunkte für erhöhte Schadstoffbelastungen vorliegen.

· Durch spezifische Regelungen für Gemische wird verhindert, daß unzulässige Verdünnungen durchgeführt werden.

· Daneben wird es zukünftig zur Pflicht gemacht, daß der Anwender von Bioabfällen und Komposten umfassend über Herkunft und Eigenschaften der Materialien informiert wird.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße, daß nunmehr auch der Bundesrat der Bioabfallverordnung zugestimmt hat, die bereits am 06. November 1997 durch das Bundeskabinett beschlossen worden war. Mit dieser Verordnung trägt die Bundesregierung dem starken Anstieg der Einsammlung von Bioabfällen und der Verwertung dieser Materialien als Dünger Rechnung. Durch diese Verordnung erhält insbesondere die Landwirtschaft eine erheblich höhere Rechtssicherheit bei der Verwertung von Komposten aus Bioabfällen. Ich erwarte daher, daß die bereits hohe Bereitschaft der Landwirtschaft und des Gartenbaus zur Verwertung von Bioabfallkomposten noch gesteigert werden kann. Die Verordnung schafft überdies die für Kommunen und Anlagenbetreiber erforderliche Planungssicherheit, so daß ich von einem weiteren Ausbau der Kapazitäten für die Bioabfallkompostierung und -vergärung ausgehe. Dabei gilt allerdings ganz eindeutig das Prinzip, daß Qualität Vorrang vor Quantität hat. An die Bürger appelliere ich daher, auch weiterhin die Biotonne konsequent nur mit geeigneten Bioabfällen zu beschicken, um die hohe Akzeptanz zu erhalten."

10.07.1998 | Pressemitteilung 101/98 S | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM405
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